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Terrorverdächtige Mona S. aus U-Haft entlassen

08.10.2008 | 12:50 |   (DiePresse.com)

Die 22-Jährige war seit fast 13 Monaten in U-Haft. Der Oberste Gerichtshof hob Ende August ihr Urteil von 22 Monaten im Terrorprozess auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an.

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Die Terrorverdächtige Mona S., die seit fast 13 Monaten in U-Haft gesessen war, ist Mittwochmittag aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt entlassen worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte unmittelbar zuvor einer Haftbeschwerde ihres Verteidiger Lennart Binder Folge geleistet und die unverzügliche Enthaftung der 22-Jährigen angeordnet.

Begründet wurde dieser Beschluss mit dem Unverhältnismäßigkeitsprinzip. Das Straflandesgericht hatte erst vor drei Wochen in einer regulären Haftprüfung die weitere Anhaltung der jungen Frau mit Tatbegehungsgefahr gerechtfertigt.

U-Haft unverhältnismäßig lang


"Ausgehend davon, dass im Fall Mona S. noch kein Hauptverhandlungstermin für den zweiten Rechtsgang feststeht und damit in absehbarer Zeit mit keiner rechtskräftigen Entscheidung in ihrem Strafverfahren zu rechnen ist, erscheint eine Verlängerung der U-Haft unverhältnismäßig", erläuterte OLG-Sprecher Raimund Wurzer. Der Haftbeschwerde sei daher Folge gegeben worden, zumal die Frau bereits über ein Jahr im Gefängnis verbracht habe. "Das steht in keiner Relation zu der zu erwartenden Strafe", meinte Wurzer.

"Drohvideo" ihres Mannes


Zuletzt hatten im Fall Mona S. namhafte Justizvertreter die Freilassung der Ehefrau des Islamisten Mohamed M. gefordert, der mit seinem "Drohvideo" Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft ankündigte und zur Teilnahme am Dschihad aufrief.

Der mittlerweile 23-Jährige wurde dafür im vergangenen März unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Über seine Frau verhängte das Erstgericht im Wesentlichen deshalb 22 Monate, weil sie für ihren Mann Übersetzerdienste geleistet hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob Ende August ihr Urteil zur Gänze auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an.

(APA/Red.)

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27 Kommentare
 
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harbard
09.10.2008 16:20
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Mona S.

...die islamisch-sozialistische mona lisa!

Gast: Berthold bricht
09.10.2008 12:53
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Unglaublich...

... was die ö. Justiz uns zur Schau stellt.

Ein e-Mail-Schreiber, der lediglich an bestimmte Personen (Politiker u. Geistliche) Nachrichten versandte in welchen er vor der Islamisierung Europas warnte und in denen er sich angeblich wiederbetätigt hätte, erhält 6 Jahre.

Ein Terrormitglied kommt frei.

Gerichtsentscheid im völligen Drogenrausch.

Gast: Frage aller Fragen
09.10.2008 12:23
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Wurde wirklich der oder die Mona entlassen ?

Nachdem (natürlich aus religiösen Gründen) niemand feststellen kann was sich unter diesem Zelt befindet könnte ja werweisswer entlassen worden sein...

Gar Elsner oder Horngacher vielleicht ???

Wer kann uns garantieren das es nur eine von diesen beiden Witzfiguren ist ?

Gast: Messalina
09.10.2008 09:32
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sperrt sie wieder ein, oder

schiebt sie ab, kein Moslem, der eine terroristische Aktion plant etc., sitzt unschuldig und sie wußte immerhin davon

Gast: Crusader
09.10.2008 09:32
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Östereichs Justiz...

Einerseits wird der Sohn von FP Winter verurteilt weil er so ein pöser, pöser rechter Recke ist andererseits läßt man Terrorverdächtige frei....
Ja, eine 68iger Justiz halt...hat denen jemals einer gesagt das Recht geht vom Volk aus?
Aber mit einem Parteibuch der richtigen Farbe ist es wahrscheinlich auch nicht so wichtig...

Gast: tc_t
09.10.2008 08:53
0 0

und wieder einmal ein kotau

unserer linksgrünen richter... da freut sich der iman .... geht ja nur gegen uns österreicher....

Gast: Hartmann
08.10.2008 23:00
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Im Notfall,

wenn es gegen Österreich geht, findet sich halt immer ein rotgrüner Richter.

Antworten Gast: Grautier
09.10.2008 08:21
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...gegen Österreich...

jaja, rotgrün waren die Helden der Regierung 1968, die während der Tschechenkrise zuerst überhaupt nciht erreichbar waren und dann das Bundesheer 30 km von der Grenze zurückzogen; rotgrün waren und sind die Innnenminister der letzten 8 Jahre, in denen der "Asyl"strom ungebremst zunahm, dafür die erfolgreichen Abschiebungen gegen Null gingen; rotgrün auch die Innnenministerin, die sich noch immer von Zogajs auf der Nase herumtanzen läßt - aber jeder hat so sein eigenes Farbempfinden, gell ?

Antworten Antworten Gast: Crusader
09.10.2008 09:34
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Re: ...gegen Österreich...

Der letzte Grüne spricht....
Hahahahahaha

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...

Dieser lächerliche Staat mit seinen Integrationswahn wird noch nicht mal dieser terroristischen Figur die Staatsbürgerschaft aberkennen und sie in die Heimat zurückjagen. Geschweige denn, die hunderttausenden anderen feindlichen Fremdkörper die hier verwaltungstechnisch verwurzelt wurden.

Antworten Ophicus
09.10.2008 11:42
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Re: ...

Ich mag mich irren, aber ich meine gelesen zu haben sie wäre gebürtige Österreicherin die hier zum Islam konvertiert ist.
Da bringt "nach Hause schicken" dann relativ wenig.

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Re: Re: ...

Was sie als ÖVP-Sympathisant unter den Begriff "gebürtige Österreicherin" verstehen ist mir klar. Es unterscheidet sich nicht vom linken Verständnis und bedeutet: Hier geboren - hier zuhause, egal wessen Herkunft die Eltern sind.

Wenn sie wirklich österreichischer Abstammung ist dann muß man eben eine Sondergesetzgebung für solche Fälle schaffen, die es ermöglich solche Leute dauerhaft wegzusperren.


generator
08.10.2008 21:19
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Vive la France

Keine Staatsbürgerschaft für Frauen in Burkas
WELT-ONLINE 13. Juli 2008, 13:35 Uhr

Der französische Staatsrat hat als oberstes Verwaltungsgericht einer Burka-Trägerin die Einbürgerung verweigert.
Die 32-Jährige könne die Staatsbürgerschaft nicht erlangen, weil sie im Namen einer radikalen Religionspraxis ein Verhalten zeige, das mit den Werten der französischen Gesellschaft nicht vereinbar sei.

http://tinyurl.com/4k35jz

Soll diese Briefkastenlady einfach nach Österreich kommen.
Wir nehmen doch alle mit Kusshand auf!

Hahaha
http://www.mosaic-pic.de/Pinguin.html

Gast: Hubert
08.10.2008 20:05
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1. Staatsbürgerschaft aberkennen

2. ab nach Hause
3. Gutmenschen und Volksverräter dürfen gleich mitfahren

Gast: dschinn
08.10.2008 18:21
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wehe wenn sie losgelassen

So mancher Poster, der sich hier verewigt, würde mit eseinen Ansichten wirklich gut ins Mittelalter (also auch nach Saudi-Arabien) passen: Ein Jahr U-Haft für Übersetzungstätigkeit ??? Und für die nächste Runde (das erste Urteil wurde ja aufgehoben !) steht noch nicht einmal ein Termin fest ? Das muß ja wirklich eine bombenfeste Anklage sein. Verschleiern und Allah anbeten ist ja in unserem Staate noch nicht unter Strafe gestellt, das unterscheidet uns auch von jenen Kameltreibern, die nur ihren eigenen Glauben akzeptieren.

derpradler
08.10.2008 17:24
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An ihrer Mitschuld

besteht ja kaum ein Zweifel. Wenn das Berufungsgericht sie ebenfalls schuldig spricht, dann soll man sie nach der Strafverbüßung postwendend abschieben.

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Re: An ihrer Mitschuld

geht nicht. sie ist österreichische staatsbürgerin.

mfg
mc

Gast: EinGast
08.10.2008 13:20
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Ich hätte ...

... sie hingegen nach dem islamischen Gesetz bestraft. So in der Art von "etwas abschneiden" oder "steinigen" oder so. Wie es der Koran halt verlangt. Da kann man dann leider nix machen ... (islamisches) Gesetzt ist (islamisches) Gesetz.

Antworten Gast: Kein Ast
08.10.2008 18:09
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Re: Ich hätte ...

Prinzipiell favorisieren Sie also die Einbettung von Sharia-Gerichten in die Jurisdiktion.

Nicht nur hier erkennt der Aufmerksame: die Zynüsse sind der Katalysator der Entwicklungen, die ihnen nicht behagen.


Antworten ralshob
08.10.2008 15:58
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Wenn sie (es gilt noch immer die unschuldsvermutung) zum dschihad aufgerufen hat, wuerde ich das sharia law nicht anwenden..............

da wuerde sie ausgezeichnet werden. warten wir auf die oe gerichtsbarkeit

daPeda
08.10.2008 13:17
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Gottseidank funktioniert

der Rechtsstaat manchmal - wenn auch mit Stottern - doch noch halbwegs.

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na ja

gesinnungsjustiz.

mfg
mc

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Die hätte ich mindestens 10 Jahre im Häfn eingsperrt


Antworten daPeda
08.10.2008 13:19
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Und zwar weswegen genau?

Wegen Tragen eines Kopftuches?
Wegen des 'anderen' Glaubens?

Antworten Antworten Hans Lody
09.10.2008 08:50
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Re: Und zwar weswegen genau?

Na damit Sie einen Grund haben sich aufzupudeln :o)

Antworten Antworten Gast: Adam
08.10.2008 13:56
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Re: Und zwar weswegen genau?

z.B. wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung?

 
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