Terrorverdächtige Mona S. aus U-Haft entlassen

Die 22-jährige Mona S. aus der U-Haft entlassen.
Die 22-jährige Mona S. aus der U-Haft entlassen.(c) APA (HELMUT FOHRINGER)
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Die 22-Jährige war seit fast 13 Monaten in U-Haft. Der Oberste Gerichtshof hob Ende August ihr Urteil von 22 Monaten im Terrorprozess auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an.

Die Terrorverdächtige Mona S., die seit fast 13 Monaten in U-Haft gesessen war, ist Mittwochmittag aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt entlassen worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte unmittelbar zuvor einer Haftbeschwerde ihres Verteidiger Lennart Binder Folge geleistet und die unverzügliche Enthaftung der 22-Jährigen angeordnet.

Begründet wurde dieser Beschluss mit dem Unverhältnismäßigkeitsprinzip. Das Straflandesgericht hatte erst vor drei Wochen in einer regulären Haftprüfung die weitere Anhaltung der jungen Frau mit Tatbegehungsgefahr gerechtfertigt.

U-Haft unverhältnismäßig lang


"Ausgehend davon, dass im Fall Mona S. noch kein Hauptverhandlungstermin für den zweiten Rechtsgang feststeht und damit in absehbarer Zeit mit keiner rechtskräftigen Entscheidung in ihrem Strafverfahren zu rechnen ist, erscheint eine Verlängerung der U-Haft unverhältnismäßig", erläuterte OLG-Sprecher Raimund Wurzer. Der Haftbeschwerde sei daher Folge gegeben worden, zumal die Frau bereits über ein Jahr im Gefängnis verbracht habe. "Das steht in keiner Relation zu der zu erwartenden Strafe", meinte Wurzer.

"Drohvideo" ihres Mannes


Zuletzt hatten im Fall Mona S. namhafte Justizvertreter die Freilassung der Ehefrau des Islamisten Mohamed M. gefordert, der mit seinem "Drohvideo" Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft ankündigte und zur Teilnahme am Dschihad aufrief.

Der mittlerweile 23-Jährige wurde dafür im vergangenen März unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Über seine Frau verhängte das Erstgericht im Wesentlichen deshalb 22 Monate, weil sie für ihren Mann Übersetzerdienste geleistet hatte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob Ende August ihr Urteil zur Gänze auf und ordnete einen zweiten Rechtsgang an.

(APA/Red.)

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