WIEN. Was vor drei Wochen für das Straflandesgericht Wien galt, ist nun für die nächste Instanz (Oberlandesgericht) irrelevant: Noch am 18. September hieß es, die mutmaßliche Terroristin Mona S. (22) muss weiter in U-Haft bleiben. Diese begann am 13. September 2007. Nun heißt es überraschend: Die Fortsetzung der U-Haft für Mona S. wäre unverhältnismäßig. Daher wurde die junge Frau noch gestern, Mittwoch, um die Mittagszeit, aus der Haftanstalt Wien-Josefstadt freigelassen.
Mona S. ist die Lebensgefährtin von Mohamed Mahmoud (23). Dieser wurde im März als Mitglied einer terroristischen Vereinigung – der Staatsanwalt spricht von al-Qaida – zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er soll an der Herstellung eines Drohvideos gegen Österreich beteiligt gewesen sein. Darin wird der Abzug österreichischer Soldaten aus Afghanistan gefordert. Auch soll Mahmoud islamistische Hetzparolen im Internet verbreitet haben. Mona S. soll Hilfsdienste geleistet haben – sie übersetzte diverse Botschaften ins Deutsche. Dafür wurde auch sie als Mitglied einer Terrorgruppe verurteilt. Sie bekam 22 Monate Haft.
Das Paar hatte sich „nicht schuldig“ bekannt. Mittlerweile wurde der Schuldspruch gegen den Mann teilweise, jener gegen die Frau zur Gänze aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof ordnete, wie berichtet, eine Wiederholung des Prozesses an, da die Fragen an die Geschworenen zu wenig konkret formuliert worden waren. Allerdings gab es bis zuletzt nicht einmal einen Starttermin für die neue Verhandlung. Wahrscheinlich wird diese erst nächstes Jahr beginnen. Die Zeit arbeitete somit für Mona S. Mit jedem weiteren Tag in U-Haft schien ebendiese immer unverhältnismäßiger zu werden.
Eine Frage der Wertung . . .
Das heißt: Wenn jemand in U-Haft angehalten wird (auch Mahmoud sitzt in U-Haft), muss diese Maßnahme in Relation zur erwarteten Strafe stehen. Der Sprecher des Oberlandesgerichts Wien (OLG), Raimund Wurzer, wies die „Presse“ darauf hin, dass sich die Situation für Mona S. im zweiten „Rechtsgang“ nicht „verschlechtern“ dürfe. Mehr als 22 Monate Haft dürfe sie (bei gleichbleibenden Vorwürfen) nicht bekommen. Insofern wäre eine längere U-Haft nicht mehr zu rechtfertigen gewesen. Wie ist es zu erklären, dass das Straflandesgericht dies noch vor drei Wochen anders sah? Wurzer: „Es handelt sich um reine Wertungsfragen. Nun wurden die Umstände eben anders gewichtet.“
Zur Befassung des OLG war es gekommen, nachdem der Anwalt des Paares, Lennart Binder, zunächst mit einem Enthaftungsantrag in erster Instanz abblitzte und daraufhin eine Beschwerde ans OLG schickte. Diese war erfolgreich. Binder hatte stets erklärt, dass die Justiz mit den beiden viel zu hart ins Gericht gehe. Auch hatte er bekrittelt, dass man Mona S. verboten hatte, mit einer Burka im Gerichtssaal zu erscheinen. In seiner Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Ersturteil heißt es: „Wie in einem Hexenprozess hätte die Zweitangeklagte einer ihr unterstellten, nicht existierenden diabolischen Gesinnung abschwören sollen (...).“ Mona S. hatte ihre schwarze Verschleierung so erklärt: „Ich darf mein Gesicht fremden Männern nicht zeigen.“
Wann immer der neue Prozess nun stattfindet – es könnte für die Frau noch eine böse Überraschung geben: Ihr wird nämlich vorgeworfen, in U-Haft eine Mitgefangene bedroht zu haben. Sie bestreitet dies. Bleibt abzuwarten, ob die Anklage ausgeweitet wird. In Richtung gefährliche Drohung.
■Das mutmaßliche al-Qaida-Mitglied Mona S. (22) wurde am Mittwoch in Wien aus der mehr als ein Jahr dauernden U-Haft entlassen. Das Oberlandesgericht Wien beschloss diese Maßnahme, da eine andauernde U-Haft nicht mehr im Verhältnis zu einer Haftstrafe stehe.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2008)

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