SALZBURg. Eine einsame, kranke und enttäuschte Frau, die keinen Lebenswillen mehr hatte und sich intensiv mit dem Sterben befasste: Dieses Bild des Opfers zeichnete eine Reihe von Zeugen, die am Donnerstag im Mordprozess gegen den Salzburger Mediziner Helmut W. (67) befragt wurde. Der beschuldigte Arzt soll einer 70-jährigen Pensionistin in ihrem Haus in Obertrum am 13.Juni 2006 eine tödliche Dosis Schmerzmittel gespritzt haben.
Was sich für Staatsanwältin Elvira Gonschorowski-Zehetner in ihrer Anklage als Mord darstellt, war für den Mediziner „Sterbehilfe aus Mitleid“. Zum Vorwurf des Mordes bekennt sich der mittlerweile pensionierte Arzt als nicht schuldig. Er steht aber dazu, dass er der Frau auf ihren Wunsch hin das tödliche Medikament gespritzt und dafür 27.000 Euro in einem Kuvert erhalten habe. Seine Bekannte sei krank und verzweifelt gewesen, habe niemanden mehr gehabt und nur mehr sterben wollen; daher will der Mediziner aus „Barmherzigkeit“ zugestimmt haben, der Frau beim Sterben zu helfen.
Der ehemalige Hausarzt der Pensionistin erklärte im Zeugenstand, dass es seiner Patientin nicht nur körperlich zunehmend schlechter gegangen sei. Sie habe auch unter finanziellen und familiären Problemen gelitten und zu ihm gesagt, dass sie ihr Leben nicht mehr lebenswert finde. Ein Neffe der Frau bestätigte, dass seine Tante mehrfach geäußert habe, sterben zu wollen: „Es war mir immer klar, dass sie selbst über den Zeitpunkt ihres Todes entscheiden will.“
Andere Zeugen berichteten, dass sich die Frau über eine Sterbeklinik in der Schweiz sowie über die Kosten für eine Überführung des Leichnams von Genf nach Salzburg informiert habe. Ein Cousin der Frau erklärte, dass die Pensionistin ihm gegenüber nie Selbstmordabsichten geäußert habe.
Langjährige Depression
Das Gericht versuchte mit Hilfe der Befragung von insgesamt 15 Zeugen, mehr über den körperlichen und psychischen Zustand der Frau zu erfahren. Laut einem Gutachten soll das Opfer auf Grund seiner langjährigen Depression nämlich nicht fähig gewesen sein, einen Tötungswillen zu bekunden. Darauf stützt sich die Mordanklage: W. habe das als Mediziner und langjähriger Bekannter der Frau wissen müssen, argumentiert die Staatsanwältin, warum sie in diesem Fall Mord und nicht die Delikte „Tötung auf Verlangen“ oder „Mithilfe zum Selbstmord“ anklagte.
Der Prozess in Salzburg ist auf mehrere Tage anberaumt, das Urteil wird frühestens im Dezember gefällt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2008)

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