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OGH schmettert Grundrechts-Beschwerde der Tierschützer ab

22.10.2008 | 13:38 |   (DiePresse.com)

Die lange U-Haft der neun Tierschützer stellt keine Verletzung der persönlichen Freiheit dar, so das Urteil des Obersten Gerichtshofs. Die Tierschützer waren 100 Tage inhaftiert.

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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Grundrechtsbeschwerde der Tierschützer abgewiesen, gegen die die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt seit Monaten wegen Bildung einer kriminellen Organisation und zahlreicher weiterer Delikte ermittelt. Zehn Aktivisten wurden Ende Mai festgenommen, einer wurde bald entlassen, die anderen verbrachten mehr als 100 Tage in U-Haft, ehe sie auf Anordnung der Oberstaatsanwaltschaft Wien auf freien Fuß gesetzt wurden.

Sieben Tierschützer hatten sich gegen ihre Anhaltung beim OGH beschwert. Dieser stellt nun allerdings fest, dass diese durch die Inhaftierung nicht im verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt wurden. Der von den Gerichten angenommene dringende Tatverdacht stütze sich "auf folgerichtige Schlüsse aus den Beweismitteln", so der OGH. Die Tierschützer sollen einer seit Jahren bestehenden, auf längere Zeit angelegten, international operierenden, auf schwere Nötigung und Sachbeschädigung ausgerichteten und aus mehr als zehn Personen bestehenden militanten Personengruppe angehört haben.

Die Haftentscheidung bezeichnen die Höchstrichter aus juristischer Sicht als "einwandfrei", zumal der maßgebende Sachverhalt in der Begründung ausführlich und aktenkonform dargelegt worden sei.

OGH dehnt den "Mafiaparagrafen"

Die Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen die Verdächtigen, die unter den Bezeichnungen "Animal Liberation Front" (ALF), "Tierbefreiungsfront" (TBF) und "Animal Rights Militia" (ARM) aufgetreten sein sollen, sind noch nicht abgeschlossen. Ermittelt wird vor allem auch wegen Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation, was im Fall einer Anklageerhebung einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft zur Folge hätte. Der OGH stützt nun die Rechtsansicht der Anklagebehörde und tritt damit Einwänden der Verteidiger entgegen, wonach der § 278a Strafgesetzbuch (StGB) ein reiner "Mafiaparagraf" sei und in diesem Fall nichts verloren habe.

Die betreffende Gesetzesbestimmung beschränke sich nicht bloß auf die organisierte Kriminalität im Bereich des Drogenhandels, des Terrorismus und ähnliche Auswüchse grenzüberschreitender Delinquenz, ist der OGH-Entscheidung zu entnehmen. Maßgeblich sei die Ausrichtung auf "schwerwiegende Straftaten", wozu die Höchstrichter auch die im gegenständlichen Fall im Raum stehenden Brandstiftungen und schweren Sachbeschädigungen zählen.

Für die Verwirklichung des Delikts sei es auch gar nicht nötig, dass die Ausführung von Straftaten alleiniger Zweck oder Endziel der Verbindung ist. Eine kriminelle Organisation sei grundsätzlich auch dann gegeben, wenn diese daneben "legale" Ziele verfolgt, so der OGH.

(APA)

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15 Kommentare
Gast: Grautier
23.10.2008 09:05
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Na, und wo bleibt die Anklageschrift ?

Wenn also ach so tolle Beweise vorliegen (über die sich die ansonsten so geschwätzige Staatsanwaltschaft erstaunlich bedeckt hält...) - wo bleibt dann die Anklageschrift ? Jahrelang wurde bereits ermittelt, zahllose Hausdurchsuchungen veranstaltet, und das reicht noch nicht ? Da wird offenbar ein totes Pferd geritten...

0 0

Jööö Schau !!!

Folgendes : "sollen einer seit Jahren bestehenden, auf längere Zeit angelegten, international operierenden... angehört haben"
TRIFFT jedenfalls auf MEL und IMMOEAST usw. zu

und einen konkreten Tatbestand wird man doch auch noch finden (§§ 133 ?? 146? 147? 148? 153?? 156 ???)
!!!!
also, los gehts mit Einsatzkommando und U-HAFT !!!

DER WOLF ZÄHLT DIE TAGE !!!

parapente
22.10.2008 19:38
0 0

Was gibts da zu meckern?

Es handelt sich nach vorliegenden Beweisen einfach um kriminelle Tierschutzterroristen!

Hihi

Leute die ihren Tieren veganisches Tierfutter aus "Tierschutzgründen" vorsetzen sind einfach krank.

Mei Schnitzl is nämlich net deppat.

nopod
22.10.2008 14:27
0 0

Gesetze wie in Diktaturen

Mit dem Gesetz kann man jederzeit unliebsame Oppositionelle, Bürgerinitiativen und Demonstranten verhaften und verschwinden lassen.

Gratuliere!

Antworten Zacharias
22.10.2008 18:02
0 0

Seit wann sind Verbrecher ,,Oppositionelle''???

http://www.florianklenk.com/2008/09/wie_tierschutzer_den_kleider_b.php

Bedrohung von Frauen, Erpressung, Anschläge, Schüsse,... in Großbritannien haben sie Kinder von Mitarbeiten von Tierversuchslaboratorien bedroht und sogar ein Grab der Cloppenburg-Familie wurde geschändet!

Und warum? Weil ein paar Leute nicht derpacken, dass wir in einer Welt leben, in der jedes Leben, das mehr ist als primitive autotrophe Einzeller, anderes Leben konsumiert, um leben und gedeihen zu können.

Daran etwas ,,Politisches'' sehen zu wollen, ist eine DRAMATISCHE Verkennung der Tatsachen!

Antworten Gast: Pips
22.10.2008 15:08
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Re: Gesetze wie in Diktaturen

Das ist auch gut so. Es muß endlich mit dem linken Terror aufgeräumt werden. Eigentum ist zu schützen, nicht die Verbrecher.

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Re: Re: Gesetze wie in Diktaturen

Eigentum ist zu schützen ...
SEHR BRAV

"Jööö Schau !!!
Folgendes : "sollen einer seit Jahren bestehenden, auf längere Zeit angelegten, international operierenden... angehört haben"
TRIFFT jedenfalls auf MEL und IMMOEAST usw. zu

und einen konkreten Tatbestand wird man doch auch noch finden (§§ 133 ?? 146? 147? 148? 153?? 156 ???)
!!!!
also, los gehts mit Einsatzkommando und U-HAFT !!!

DER WOLF ZÄHLT DIE TAGE !!! "

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Re: Gesetze wie in Diktaturen

" ... auf schwere Nötigung und Sachbeschädigung ausgerichteten ... "

Ich bin totall schockiert, dass jeder der schwere Nötigung und Sachbeschädigung in organisierter Form ausüben möchte, festgenommen wird.

Wie kann Österreich nur!

Antworten Antworten topiltzin
22.10.2008 15:44
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Re: Re: Gesetze wie in Diktaturen

Furchtbar... da werden kritische Bürger daran gehindert, die bestehenden Verhältnisse zu hinterfragen und "Zivilcourage" zu zeigen.

Man stelle sich vor, eine solche Rechtslage würde zB im Köln gelten oder in sonstigen Städten mit einer aktiven "Antifa"-Szene...

Antworten Gast: Norumunterworferner
22.10.2008 14:42
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Zum Glück ;)

Denn wer sich in einer (Selbstdefinition: Miliz, Befreiungsfront) Gruppe anschließt um Brände zu legen, gehört -wie edel und hochmütig seine Zeil im Detail auch sein mögen- vor Gericht und ggf. davor und danach ins Gefängnis. Und sofern ich richtig informiert bin, kündigten die Aktivisten ja auch an Ihr Treiben munter fortzusetzen. (akute Tatbegehungsgefahr?)

Gewalt kann keine Lösung sein und ist in einem Rechtsstaat nicht zu akzeptieren. Egal auf welcher Überzeugungen sie basieren mag.

Würde sich etwas an Ihrer Meinung etwas ändern wenn im Zuge der Brände Menschen Ihr Leben verloren hätten?

Si vis pacem, cole...

Antworten daPeda
22.10.2008 14:37
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Re: Gesetze wie in Diktaturen

So ist es.
Danke, Schüssel, dass du so vieles salonfähig gemacht hast, was früher tabu war (und auch sein sollte).

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Re: Re: Gesetze wie in Diktaturen

Was hat das mit Schüssel zu tun - und wie komm ich dazu, das zu schreiben.
Es geht um den begründeten Verdacht von Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Sie möchte ich sehen, wenn ich mich zum Richter darüber aufspiele, wie Sie ihre Katze füttern und bei Nichtgefallen mal ein bisserl Ihre Garage anzünde.
Dass die Grünen solche Typen auf ihre NR-Liste gesetzt haben, hat ihnen sicher nicht geholfen.

Antworten Antworten Gast: Norumunterworferner
22.10.2008 14:43
0 0

Na, zum Glück ;)

Denn wer sich in einer (Selbstdefinition: Miliz, Befreiungsfront) Gruppe anschließt um Brände zu legen, gehört -wie edel und hochmütig seine Zeil im Detail auch sein mögen- vor Gericht und ggf. davor und danach ins Gefängnis. Und sofern ich richtig informiert bin, kündigten die Aktivisten ja auch an Ihr Treiben munter fortzusetzen. (akute Tatbegehungsgefahr?)

Gewalt kann keine Lösung sein und ist in einem Rechtsstaat nicht zu akzeptieren. Egal auf welcher Überzeugungen sie basieren mag.

Würde sich etwas an Ihrer Meinung etwas ändern wenn im Zuge der Brände Menschen Ihr Leben verloren hätten?

Si vis pacem, cole...

Gast: erwin
22.10.2008 14:21
0 0

Recht so!!