Fall Bakary J.: Polizisten droht Entlassung

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Polizeijurist: "Urteil war viel zu weich". Die Polizisten fassten Geldstrafen aus, blieben aber weiterhin im Dienst. Zumindest dem Anführer des Quartetts droht die Entlassung, möglicherweise allen vieren.

WIEN (stög./red.). Nach der am Montag bekannt gewordenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), wonach die polizeiinterne Bestrafung jener Polizisten, die den Afrikaner Bakary J. einer „Scheinhinrichtung“ unterzogen und dabei schwer verletzt haben, zu milde gewesen sei, droht den vier Wiener Wega-Beamten jetzt die Entlassung.

„Die Entscheidung des VwGH weist eindeutig auf ein viel zu weiches Urteil der Disziplinarkommission hin. Schon nach deren Urteil (die Polizisten fassten Geldstrafen aus, blieben aber weiterhin im Dienst, Anm.) gab es innerhalb der Wiener Polizei Unverständnis über diese Entscheidung“, berichtet ein hoher Beamter der BPD Wien der „Presse“. In einer „Korrektur“ müssen die Strafen verschärft werden: „Jetzt droht zumindest dem Anführer die Entlassung, möglicherweise auch den anderen drei“, meint der Jurist und bestätigt damit den Bericht der „Presse“ vom Dienstag.

Überrascht sei man auch gewesen, als die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission in zweiter Instanz bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen reduziert hatte. Die Entscheidungsfrist für die Disziplinarkommission aus einem Vertreter des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmervertreter, einem Gewerkschafter, einem Personalvertreter und einem Vorsitzenden beträgt jetzt sechs Monate.

Rund um den Prozess 2006, bei dem sich die Polizisten geständig gezeigt hatten und zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden waren, wurde den Beamten vereinzelt Sympathie für ihre Tat entgegengebracht. So warb ein „Wega-Sozialfonds“, den die Polizei nicht kennen will, in einem Inserat um Spenden – für die Angeklagten. Alev Korun, Menschenrechtssprecherin der Grünen, sagte am Dienstag, der VwGH habe die „Notbremse gezogen“, denn das Vorgehen der Disziplinarkommission könnte als „Freibrief“ für Folter interpretiert werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.10.2008)

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