Salzburger Sterbehilfeprozess: Mildes Urteil für Mediziner

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18 Monate bedingt für Tötung auf Verlangen. Lungenfacharzt Helmut W. hatte am 13. Juni 2006 einer 70-jährigen Frau in Obertrum drei Injektionen mit einer tödlichen Dosis Schmerzmittel gespritzt.

SALZBURG. Der Mordprozess gegen den Salzburger Lungenfacharzt Helmut W. (68) endete am Mittwochnachmittag mit einem milden Urteil: Der Mediziner wurde wegen Tötung auf Verlangen zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. W. hatte am 13. Juni 2006 einer 70-jährigen Frau in Obertrum drei Injektionen mit einer tödlichen Dosis Schmerzmittel gespritzt.

„Schuldig! Habe ihr geholfen“

Die Frau habe ihn wiederholt gebeten, ihr beim Weg vom Leben in den Tod zu helfen, hatte W. sich stets zu Sterbehilfe bekannt. „Ich weiß, dass ich ihr geholfen und mich damit schuldig gemacht habe“, sagte der Mediziner im Prozess. Er habe es aus Mitleid für seine langjährige Freundin, die einsam und krank gewesen sei, getan. Staatsanwältin Elvira Gonschorowski-Zehetner sah das freilich anders: Sie klagte W. wegen Mordes an. Die Pensionistin wäre nämlich wegen ihrer Erkrankung gar nicht in der Lage gewesen, einen Sterbewillen zu äußern.

Als Arzt hätte W. das erkennen müssen, argumentiere die Staatsanwältin und stützte sich dabei auf ein Gutachten des Gerichtspsychiaters Peter Hofmann. W. habe Gott spielen wollen, sagte Gonschorowski-Zehetner in ihrem Plädoyer. Die Anklägerin betonte auch, dass der Mediziner Geld für seine Tat genommen hatte. Die Pensionistin hatte ein Kuvert mit 27.000 Euro bereitgelegt, das der Mediziner auch an sich genommen hatte.

Der Verteidiger des Arztes plädierte auf Tötung auf Verlangen. „Die Frau hat meinen Mandanten nach reiflicher Überlegung um Sterbehilfe gebeten“, stützte sich Verteidiger Utho Hosp auf mehrere Zeugen. Die Frau habe den Zeitpunkt und die Todesart selbst bestimmen wollen. Sein Mandant habe aus Überzeugung und Menschlichkeit geholfen, und sich immer zu seiner Tat bekannt.

Arzt nimmt Urteil an

W. war nach Bekanntwerden des Falls wiederholt in Medien aufgetreten und hatte nie bestritten, Sterbehilfe geleistet zu haben. Während W. in den vorangegangenen Prozesstagen oft aufbrausend und emotional aufgetreten war, gab er sich am Tag der Urteilssprechung sehr ruhig. „Ich nehme das Urteil an“, sagte er nach dem Richterspruch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2008)

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