Schüsse in Favoriten: Waffengebrauch gerechtfertigt?

SCHUSSWECHSEL IN FAVORITEN
SCHUSSWECHSEL IN FAVORITEN(c) APA (Karl Nikowitz)
  • Drucken

Nachdem die Polizei am Mittwoch durch Schüsse einen Tobenden stoppte, wird nun ermittelt, ob der Waffeneinsatz gerechtfertigt war. Die Polizei leitete interne und externe Untersuchungen ein.

Zwölf Schüsse gaben Polizisten am Mittwoch in Favoriten ab, um einen 48-Jährigen aufzuhalten, der mit einem Besenstiel und einem Messer auf sie losgegangen war. Viermal trafen die Beamten den Mann. Nun muss ein Gericht prüfen, ob die Schüsse gerechtfertigt waren. Die Staatsanwaltschaft Wien hat den Fall an die Oberstaatsanwaltschaft zur Befassung weitergegeben. Weiter unklar war, warum der 48-Jährige randalierte. Die Einvernahme war bis Donnerstagmittag noch nicht erfolgt.

Laut einem Bericht des ORF sei nun das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) mit den Ermittlungen beauftragt worden. Staatsanwaltschafts-Sprecher Gerhard Jarosch konnte das nicht bestätigen: "Das ist mir neu." Ein Auftrag an das BIA ist bisher auch noch nicht erfolgt, bestätigte Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia. Möglich sei, dass aus Gründen der Befangenheit auch eine Institution außerhalb Wiens damit betraut werde.

Auch die Polizei hat interne Untersuchungen angeordnet. Das Innenministerium lässt für den internen Gebrauch Analysen durchführen, u.a. prüft das Einsatzkommando Cobra, ob der Waffengebrauch aus einsatztaktischen und psychologischen Gründen gerechtfertigt war.

Amnesty: "Polizei hat richtig reagiert"


Zudem beschäftigen sich auch der Menschenrechtsbeirat und Organisationen wie Amnesty International mit dem Fall. Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt meinte im Ö!-Morgenjournal, aufgrund der derzeit vorliegenden Fakten erscheine der Waffengebrauch gerechtfertigt. Die Polizei habe mit der sofortigen Einleitung von internen und externen Untersuchungen richtig reagiert. Patzelt meinte weiter: "Ob der Schusswaffengebrauch dann letztendlich gerechtfertigt war, wird ein unabhängiges Gericht klären."

Die Frage der Sachbeschädigungen bei der Festnahme müsse man laut Patzelt "kritisch anschauen". Prizipiell müsse man Sachschäden bei der Festnahme eines Gewalttäters "polizeilich in Kauf nehmen". Man müsse nun untersuchen, ob das Gefahrenpotential tatsächlich groß genug war, um die Sachbeschädigungen zu rechtfertigen.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.