Keine Strafe für Blauzungen-Impfverweigerer in Salzburg

(c) AP (Uwe Lein)
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Salzburger Bauern müssen ihre Tiere nicht gegen die Blauzungen-Krankheit impfen lassen. Ein Verzicht muss aber schriftlich bestätigt werden, wenn so ein Tier verkauft wird.

Jene Salzburger Bauern, die eine Impfung ihrer Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit ablehnen, werden vorerst nicht bestraft. Das erklärte am Wochenende Salzburgs ÖVP-Agrar-Landesrat Sepp Eisl. "Sie müssen schriftlich bestätigen, dass sie die Impfung verweigern, der Tierarzt aber am Hof gewesen ist."

Kein Schadenersatz ohne Impfung

Weiters sei ein schriftlicher Verzicht auf jegliche Schadenersatzforderungen oder sonstige finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand im Fall einer Erkrankung des Tieres am Blauzungenvirus erforderlich. Dann werde keine Verwaltungsstrafe verhängt.

Sollte ein Bauer ein Tier verkaufen, das nicht geimpft wurde, so muss er dem Käufer eine schriftliche Erklärung aushändigen, dass das betreffende Tier nicht geimpft wurde." Das entsprechende Formular wird derzeit im Gesundheitsministerium ausgearbeitet, so Eisl.

Eisl empfiehlt aber Impfung

Mittlerweile seien in Österreich elf Fälle von Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden, erklärte der Landesrat. "Um eine Immunisierung des Viehbestandes zu erreichen und eine starke Ausbreitung der Krankheit einzudämmen, wird die Impfung selbstverständlich fortgesetzt."

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