Ab morgen wird alles anders. Für Raucher ist das heuer kein launiger Silvesterspruch, sondern nüchterner Ernst. Theoretisch. Praktisch aber ändert das neue Tabakgesetz (besser bekannt als „Rauchverbot“), das am 1.1. um 0 Uhr mitten in die Neujahrsparty platzt, aber nicht allzu viel.
Denn: Lokale mit mehreren Räumen (immerhin sind das laut Wirtschaftskammer zwei Drittel der Betriebe) trennten schon bisher öfter in Raucher und Nichtraucher. Alle anderen Betriebe mit mehr als 50m2 Fläche dürfen sich bis 30.Juni 2010 Zeit für Umbauarbeiten nehmen. „Wein & Co“ (das vorab schlechte Erfahrungen mit einem totalen Rauchverbot machte) oder das „Flex“ prüfen solche bereits. Sofort merken dürfte der Gast die neue Rechtslage also nur bei kleinen Betrieben (bis 50m2): Die müssen sich nun entscheiden– Raucher oder Nichtraucher (genaue Regeln: s. Kasten).
Kritiker nennen diese Regel einen verwaschenen Kompromiss. Die Gastronomen hingegen sind halbwegs zufrieden: Besser als ein generelles Rauchverbot, so der Tenor. Das jedoch nicht vom Tisch ist. Im Gesundheitsministerium heißt es jedenfalls, man werde sich das Gesetz erst einmal „ein Jahr lang anschauen“.
Und abwarten, was aus Brüssel kommt? Über den Arbeitnehmerschutz hätte die EU nämlich wohl die Kompetenz für ein generelles Rauchverbot u.a. in der Gastronomie. Dieses Frühjahr läuft bereits eine EU-Sozialpartnerkonsultation zum Thema. Bis eine eventuelle Richtlinie fertig und umzusetzen sei, heißt es aus dem Kabinett des zuständigen Kommissars Vladimir ?pidla, werde es aber dauern – länger als ein, zwei Jahre.
Ein Totalverbot in der Gastronomie ist aber nicht ganz unwahrscheinlich. Erstens, weil mehrere EU-Staaten (Irland, Italien,...) schon strenge Vorschriften haben. Zweitens, weil die Regelung des öffentlich-gesellschaftlichen Lebens mittels Verboten im Trend liegt – und das ganz „ohne EU“: Immerhin ließ 2008 Graz mit einem „Handyverbot“ in den öffentlichen Verkehrsmitteln aufhorchen, Wels mit einem „Kussverbot“ an Schulen und Wien installierte eine „Müllpolizei“, die u.a. das Hundekotproblem beseitigen soll. Zufall?
Mit Anzeigen ist zu rechnen
Eher eine logische Entwicklung, meint Elisabeth Holzleithner vom Institut für Rechtsphilosophie der Uni Wien. Denn auch wenn Verbote verschiedenste (teilweise gute, etwa gesundheitliche) Gründe hätten, gebe es doch gemeinsame Wurzeln: „Verbote sind immer auch ein Ausdruck der Hilflosigkeit. Der Staat handelt in der Annahme, dass die soziale Kontrolle nicht mehr funktioniert.“
Verbote also als Ersatz für die fehlende, angeblich so selbstverständliche Rücksicht im sozialen Umgang? Durchaus, meint Soziologe Reinhold Knoll, und zwar dort, wo Individualität falsch gelebt werde: „Man kann schon sagen, dass die Menschen rücksichtsloser geworden sind.“ Dass jene, denen etwas verboten wird, und jene, die Verbote fordern, mitunter ident sind, verwundert dabei bloß auf den ersten Blick: „Auf sein Recht zu pochen, weniger tolerant zu sein, ist auch Teil der Individualisierung der Gesellschaft“, so Holzleithner.
Weshalb es gut zusammengeht, dass sich im Lokal rauchende Gäste über telefonierende aufregen und umgekehrt. Es gibt jedoch noch eine dritte Erklärung für die Lust am Verbot: „Wenn der Staat lenkungspolitisch nichts ausrichten kann (Stichwort: Finanzkrise), beginnt er sich im Detail um den Bürger zu kümmern“, sagt Knoll.
Aber Theorie ist das eine, Alltag das andere. Leben doch Verbote von Kontrolle, die beim Rauchen „Privatsache“ ist. Es gibt keine „Rauch-Polizei“, keine Checks von Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft. In Wiens Wirtschaftskammer rechnet man mit vielen Anzeigen. Angeblich laufen im Rathaus die Telefone heiß, weil sich Bürger erkundigen, wo sie Wirte und Gäste anzeigen können. Ersteren drohen Strafen von 200 bis 10.000, Letzteren von 100 bis 1000 Euro.
Handy-Aus: Wenig Erfolg
Sieht man sich den Erfolg der vorher erwähnten Alltagsverbote aus 2008 an, ist die Bilanz gemischt: So wurde laut MA 48 die „Hundekotproblematik“ in Wien (etwas) entschärft. In den Grazer öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen dann nur ein Gebot durchgesetzt wurde, telefonieren 36 Prozent der Gäste weniger, 42Prozent so viel wie zuvor. Und gegen das „Kussverbot“ des Schulforums gab es (schmatzenden) Protest, in Kraft ist es aber nach wie vor.
Beim Rauchen, sagt Holzleithner, wird es – wie immer – letztlich darauf ankommen, wie ernsthaft das Verbot der Bevölkerung kommuniziert wird. Insofern: Nichts Neues 2009. [Montage: Die Presse]
Neue Steuern, neue Tarife: Seite 3
■Das geänderte Tabakgesetz tritt am 1.1.2009 in Kraft, betrifft etwa 75.000 Betriebe und unterscheidet drei Kategorien:
■Lokale bis zu 50m2können wählen, ob sie Raucher oder Nichtraucherlokale werden. Hinweisschilder geben Aufschluss.
■Lokale zwischen 50 und 80m2 müssen, wenn sie kein Nichtraucherlokal sein wollen, eine räumliche Trennung vornehmen, wobei der Hauptraum den Nichtrauchern gehört. Ist eine Teilung nicht möglich, wird individuell entschieden. Notabene: Laut Wr. Baupolizei ist eine räumliche Trennung fast immer machbar. Die Frist für die Umsetzung geht bis 2010. Bis dahin bleibt, so man sich bei der Baupolizei gemeldet hat, alles beim Alten. Hat man sich trotz Umbaubedarf nicht gemeldet, muss der Betrieb bis dahin als Nichtraucherlokal geführt werden.
■Für Lokale über 80m2 gilt das eben Gesagte. Mit dem Zusatz: Ist eine räumliche Teilung nicht möglich, wird das Lokal jedenfalls ein reines Nichtraucherlokal.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.12.2008)
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