WIEN. Neue Entwicklungen im Fall des am 13. Januar in Wien-Floridsdorf erschossenen Tschetschenen Umar I.: Am Mittwoch nahm die Polizei sieben Tschetschenen fest, die etwas mit dem Mord zu tun haben könnten. Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz wiederum erhob schwere Vorwürfe gegen den österreichischen Verfassungsschutz: Dieser hätte bei der Überwachung tschetschenischer Asylwerber mit dem russischen Geheimdienst FSB zusammengearbeitet. „Die Presse“ fasst den aufsehenerregenden Fall zusammen.
1 Wie lief die Polizeiaktion von Mittwochmorgen ab?
Die Aktion des Verfassungsschutzes und der Spezialeinheit Cobra startete um sechs Uhr früh. In Wien, Nieder- und Oberösterreich sowie in der Steiermark gab es 18 Hausdurchsuchungen. Dabei nahmen die Beamten sechs Tschetschenen fest. Ein siebenter Verdächtiger wurde im Laufe des Vormittags festgenommen. Bei den Männern handelt es sich um sechs anerkannte Flüchtlinge und einen Asylwerber.
Cobra-Einsatzleiter Hannes Gulnbrein erklärte am Mittwoch, der Menschenrechtsbeirat sei „in die ganze Aktion eingebunden“ gewesen. Recherchen der „Presse“ allerdings ergaben, dass lediglich die Wiener Gruppe des Menschenrechtsbeirates informiert worden war. Als man sich dann mit den Beamten Mittwochmorgen traf, teilten diese nur noch mit, dass die Aktion bereits gelaufen sei. Georg Bürstmayr, Anwalt und Leiter der Wiener Gruppe im Menschenrechtsbeirat, wollte das am Mittwoch nicht kommentieren. Er meinte nur: „Die Sache ist mir zu heikel.“
2 Was kann die Polizei den Festgenommenen nachweisen?
Konkrete Antworten darauf gab es mit dem Hinweis auf „laufende Ermittlungen“ nicht. Laut Gerhard Jarosch von der Staatsanwaltschaft Wien wurden aber bei einer Hausdurchsuchung zwei Patronenhülsen Kaliber 7,65mm gefunden. Dasselbe Kaliber hatten auch die Mörder von Umar I. verwendet. Die Polizei berichtet, dass bei den Hausdurchsuchungen „eine Fülle an Beweisen“ sichergestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft legt den Festgenommenen das Schmieden eines Komplotts, Beihilfe zum Mord und die Beteiligung an einer Vereinigung der organisierten Kriminalität zur Last. Kritiker hingegen sprechen hinter vorgehaltener Hand von einer Alibiaktion, um der Öffentlichkeit einen vermeintlichen Ermittlungserfolg zu präsentieren.
3 Befinden sich unter den Festgenommenen die beiden Mörder?
Ob unter den sieben festgenommenen Tschetschenen auch die zwei Täter sind, konnte vorerst niemand sagen. Sehr wahrscheinlich ist es allerdings nicht. Die beiden Killer hatten seit 13. Januar ausreichend Zeit, sich ins Ausland abzusetzen.
4 Warum vermuten Beobachter eine Geheimdienstbeteiligung?
Monate vor seinem Tod hatte sich das Mordopfer bedroht gefühlt. Ein russischer Staatsbürger hatte in Verhören zweimal behauptet, dass er Umar I. im Auftrag der russischen Regierung ermorden solle. Der russische Geheimdienst könnte sich deshalb für Umar I. interessieren, weil er einst selbst in der brutalen Privatarmee des moskaufreundlichen Präsidenten Tschetscheniens, Ramsan Kadyrow, diente (siehe Artikel unten). Nachdem er die Seiten wechselte, wurde er zu einem gefährlichen Zeugen, der von konkreten Menschenrechtsverletzungen wusste.
5 Welche Kontakte hat Russlands Geheimdienst in Österreich?
Laut Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz zu viele. Ihm sei aus Staatsschutzkreisen zugetragen worden, dass die Staatspolizei dem russischen FSB Einsicht in die Akten tschetschenischer Asylwerber gewährte und einem Agenten sogar ein Büro anbot. All dies hätte er im geheimen Unterausschuss des Innenausschusses im Parlament thematisiert. Reaktionen blieben aus. Das Innenministerium weist die Behauptungen von Pilz zurück. Grundsätzlich sei die Zusammenarbeit von Geheimdiensten ein „üblicher Prozess“. Vor allem, wenn es darum gehe, ein Überschwappen innerrussischer Konflikte nach Österreich zu verhindern. Dass FSB-Mitarbeiter Akteneinsicht bekamen, schließt man im Innenressort aus.
6 Welche Konsequenzen hätte eine Geheimdienstbeteiligung?
„Agenten und Spione unterliegen in Österreich in erster Linie der Strafjustiz“, sagt Völkerrechtler Hanspeter Neuhold. Über Konsequenzen auf zwischenstaatlicher Ebene hätte natürlich nicht die Justiz zu urteilen. Zuständig dafür wären Bundeskanzleramt, Innenministerium und das Außenministerium. Ebendort hält man sich aber derzeit sehr zurück. Über ein Vorgehen auf politisch-diplomatischer Ebene wolle man sich erst äußern, wenn tatsächlich Beweise für ausländische Verstrickungen vorliegen. Das sei derzeit jedoch nicht der Fall, heißt es vorsichtig.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2009)
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