Wien. Weil es bei Großrazzien in der Vergangenheit immer wieder zu Menschenrechts-Verletzungen und Polizei-Verfehlungen gekommen war, wurden derartige Aktionen – allein schon, um sich nachträglich nichts nachsagen lassen zu müssen – zuletzt stets von Vertretern des Menschenrechtsbeirats überwacht. Bei der Razzia von Mittwochmorgen, die zur Festnahme von sieben Verdächtigen im Mordfall des Tschetschenen Umar I. führte, war das anders. Das sagt zumindest der Menschenrechtsbeirat.
Die Aktionen in der Steiermark, Nieder- und Oberösterreich durften demnach nicht überwacht werden, über jene in Wien sei man am Vortag zwar informiert worden, zur Zeit des Treffens mit den Verbindungsbeamten (6 Uhr morgens in der Polizeidirektion Wien) sei die Aktion aber bereits voll im Gange gewesen.
„Keine Alibi-Aktion“
„Das war enttäuschend“, formuliert Walter Witzersdorfer, Geschäftsstellenleiter des im Innenministerium angesiedelten Beirats, vorsichtige Kritik. Inzwischen sei es längst gelebte Praxis (eine gesetzliche Verpflichtung gibt es dazu nicht, Anm.), dass Kriminalpolizei und andere Einheiten der Exekutive den Menschenrechtsbeirat über solche Aktionen rechtzeitig informieren und sich bei den Amtshandlungen über die Schulter schauen lassen. Das bestätigt auch das Innenministerium selbst.
Warum es ausgerechnet in diesem brisanten Fall, der sich im tschetschenischen Asyl(werber)-Umfeld abspielt, anders war, erklärt sich Witzersdorfer damit, dass es sich erstmals um einen Einsatz des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) handelte. Im Innenministerium verwies man bei der Frage nach dem Warum zunächst an die Staatsanwaltschaft (die damit gar nichts zu tun hat), erklärte anschließend, dass bei der Aktion des Wiener Landesamts (LVT) vier Mitglieder des Menschenrechtsbeirats „dabei“ waren. In der Einsatzzentrale, nicht an den vier Zugriffsorten.
Über den Inhalt der Verhöre der Festgenommenen wollten Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft am Donnerstag nichts sagen. Vorwürfe, dass es sich um eine Alibi-Aktion zur Befriedung der Öffentlichkeit gehandelt habe, wies man zurück. Die Razzia sei kein Alleingang gewesen, sondern nur die Umsetzung einer von einem Richter unterschriebenen Festnahmeanordnung. Anträge auf Untersuchungshaft seien in Vorbereitung.
■Nach dem Mord am tschetschenischen Flüchtling Umar I. wurden Mittwoch sieben Verdächtige bei einer Razzia festgenommen. Ein weiterer Verdächtiger sitzt bereits in U-Haft.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2009)
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