Flut von Kinderpornos: Verbote greifen zu kurz

(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Das Betrachten von Kinderpornos soll strafbar werden. Gestraft wird nur, wenn der Zugriff vorsätzlich erfolgt. Ein Vorstoß des Justiz-Ressorts, der auch Nachteile bringt.

Dem „Schutz von Kindern“ hat sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verschrieben. Ein plakativer Vorstoß. Kinderpornografie müsse bekämpft werden. Konkret: Kinderpornografie im Internet. Gemeint ist ein ganz bestimmter Bereich: Schon das Betrachten (Anklicken) von Kinderpornos soll künftig strafbar sein. Der Besitz (etwa durch Herunterladen) ist sowieso verboten. Doch die angekündigte Verschärfung des Sexualstrafrechts bringt auch Nachteile.

„Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer sich eine pornografische Darstellung einer unmündigen Person (unter 14 Jahren, Anm.) verschafft oder eine solche besitzt.“ So steht's im §207a, Absatz3, Strafgesetzbuch (StGB). Das heißt: Wer am Computer Kinderpornos sammelt, riskiert einen Strafprozess. In Österreich gibt es jährlich ungefähr 140 Verurteilungen gemäß §207a StGB (mit diesem Tatbestand werden auch Herstellung und Weitergabe des Materials bekämpft, auch bezogen auf unter 18-Jährige).

Bloßes Anschauen ist derzeit vom Gesetz eben nicht erfasst. Die Ausgangslage ist problematisch: Bundesweit gibt es – Schätzungen zufolge – 5000 bis 10.000 Nutzer von Kinderpornografie. Tendenz steigend. Soll künftig also bloßes Betrachten geahndet werden, geraten mitunter auch jene in Verdacht, die beim Internetsurfen ungewollt auf derartige Bilder stoßen. Allerdings: Meist werden einschlägige Fotos auf dafür eingerichteten Internetforen ausgetauscht; zufällig stolpert man kaum über solche Bilder.

Klar ist: Gestraft wird nur, wenn der Zugriff auf Kinderpornos vorsätzlich erfolgt. Dennoch dürfte es in bestimmten Fällen schwer auseinanderzuhalten sein, ob es sich um Vorsatz oder ein „Versehen“ handle, sagt Klaus Schwaighofer, Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Innsbruck. Zum Vorstoß des Justizressorts: „Ich sehe es als populistische Ankündigung. Ich kann in der Sache keinen Gewinn sehen, sondern nur zusätzliche strafrechtliche Probleme. Eine Ausweitung des §207a StGB, Absatz3, halte ich für zu exzessiv.“ Er sei indessen „sehr dafür“, einschlägige Websites „zu sperren“. – Nachsatz: „Soweit das technisch möglich ist.“

Vorstoß: „Nicht sinnvoll“

In dieselbe Kerbe hatte zuletzt der Chef des Wiener Strafrechts-Instituts, Helmut Fuchs, geschlagen. Er erachtet den Plan der Ministerin als „nicht sinnvoll“, sieht auch Vorsatzprobleme: „Man kann nicht vom Anklicken unterscheiden, ob es jemand versehentlich oder absichtlich gemacht hat.“

Jonni Brem, Leiter der Männerberatung Wien, „unterstützt prinzipiell jegliche Bemühungen“ gegen die Konsumation von Kinderpornos, „da es bei der Herstellung dieser Bilder um Missbrauchshandlungen geht“. Apropos Konsumation: „Schwierig ist freilich zu unterscheiden, ob es sich um Männer handelt, die kinderpornografische Darstellungen aufgrund ihrer sexuellen Neigungen oder aber aufgrund eines merkwürdigen ,Nervenkitzels‘ betrachten.“ National lasse sich das Problem nicht hinreichend eindämmen. Vielmehr sei weltweit eine Ausweitung von Internetchats pädophiler Täter zu beobachten. Dabei werden Kinder vor Webcams dazu gebracht, sich auszuziehen und/oder zu masturbieren.

Wie sieht das Täterprofil eines Kinderporno-Users aus? Wie Polizeiaktionen zeigen, stammen die Täter (Täterinnen gibt es praktisch keine) meist aus höheren Bildungsschichten und haben eine gewisse Sicherheit im Umgang mit Computern. Ärzte, Polizisten, sogar Pädagogen wurden bereits als Täter ertappt. Die Prognose sieht düster aus: Da immer mehr Leute Computerschulungen machen, wird sich auch die Zahl der Konsumenten noch weiter erhöhen.

Zahlen steigen rapide

Dies beweisen sowohl die Zahlen der Meldestelle für Kinderpornografie im Internet als auch die Kriminalstatistik (siehe Grafiken).Demnach wurden 2007 in Österreich 504 Fälle wegen „Pornografischer Darstellungen Minderjähriger“ angezeigt. Im Vorjahr waren es bereits 862 Fälle. Auch die Zahl der bei der Polizei gemeldeten Websites stieg zuletzt rapide an.

Harald Gremel, Leiter der Meldestelle im Bundeskriminalamt, begrüßt den Vorstoß der Justizministerin. Denn: „Wir haben bei den letzten größeren Operationen festgestellt, dass die User die Missbrauchsbilder nicht mehr abspeichern, da sie wissen, dass dies strafbar ist, sondern sich lediglich die Webseiten ansehen und diese in den ,Favoriten‘ (Liste bevorzugter Internetseiten, Anm.) abspeichern. Es hat sich nämlich schon herumgesprochen, dass sie sich dadurch nicht strafbar machen.“

Dennoch: Verbote allein können den Vormarsch der Kinderpornografie nicht stoppen. Brem verlangt daher, dass die Täter zu Therapien angehalten werden sollen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2009)

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