Videoüberwachung: Erfolg im Gemeindebau

2010 könnte jeder Gemeindebau überwacht werden.

WIEN. Es ist eine klare Ansage: „Wenn sich die Videoüberwachung in den ausgewählten Gemeindebauten bewährt, wird sie ausgeweitet“, hatte Wohnbaustadtrat Michael Ludwig der „Presse“ erklärt: „Denn es gibt weitere Gemeindebauten, die die Videoüberwachung einführen wollen.“

Wie fällt die Bilanz aus – fast ein Jahr, nachdem das Pilotprojekt mit acht Gemeindebauten gestartet wurde? Im Gegensatz zu den Wiener Linien ist die Videoüberwachung dort (nach derzeitigem Stand) ein überraschend klarer Erfolg. „Seit der Einführung hatten wir nur mehr zwei strafrechtlich relevante Dinge registriert“, bilanzierte das Wohnbauressort am Donnerstag über die ursprünglich problematischen Bauten: „Seit Beginn der Videoüberwachung gab es nur mehr einen Fall von Vandalismus, der mit Hilfe der Kameras geklärt werden konnte. Dazu kam ein Fall von Sachbeschädigung, wo ein Autofahrer aus Versehen ein Garagentor beschädigt hat.“ Nachsatz: „Die Videoüberwachung hat offensichtlich auch eine extrem positive präventive Wirkung auf Wien. Durch die breite Berichterstattung ist die Zahl der Vorfälle auch in anderen Gemeindebauten leicht gesunken.“

Mit dieser positiven Zwischenbilanz (das Pilotprojekt läuft noch bis Ende 2009) ist der Weg vorgezeichnet. Treten keine größeren Probleme auf, wird ab 2010 jeder Gemeindebau, der es wünscht, die Videoüberwachung an problematischen Orten (Tiefgarage etc.) einführen können – wenn die Mieter mehrheitlich zustimmen.

Obwohl die Weichen in diese Richtung gestellt sind, bremst Gregor König, stellvertretender Leiter der Datenschutzkommission: „Es wird sicher keine Pauschalgenehmigung für alle Gemeindebauten geben.“ Falls sich die Videoüberwachung bewähre, müsste jeder Gemeindebau dann einen eigenen Antrag stellen: „Und wir werden uns jeden Einzelfall ansehen.“

Hintergrund: Die Einführung der Videoüberwachung muss individuell argumentiert werden. Beispielsweise wenn „es Vorfälle gibt, die über das normale Maß hinausgehen, oder wenn es gefahrengeeignete Orte gibt. Ein Beispiel sind Vorräume von Banken“, so König. Siehe auch Seite 12

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.02.2009)

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