Wien: Zweieinhalb Jahre Haft für illegalen Welpenhandel

Archivbild: Ein Hundewelpen im Wiener Tierschutzhaus
Archivbild: Ein Hundewelpen im Wiener TierschutzhausAPA/ROBERT JAEGER
  • Drucken

Ein Mann und eine Frau wurden in Wien zu je zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil sie illegal mit Welpen gehandelt haben sollen.

Ein böses Erwachen hat es am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht für ein Paar gegeben, das einen illegalen Handel mit Welpen betrieben hatte. Der 32-jährige Mann und seine gleichaltrige Partnerin wurden von einem Schöffensenat wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu jeweils zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Darüber hinaus wurden den beiden Angeklagten aus einer einschlägigen Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafen von 18 Monaten widerrufen, sodass sie - sollte das jetzige Urteil in Rechtskraft erwachsen - insgesamt vier Jahre abzusitzen hätten. Der Verteidiger meldete nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel an, die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Hunde krank und traumatisiert

Die Anklage hatte dem Paar vorgeworfen, seit 2012 Welpen aus der Slowakei bezogen und als Rassehunde über das Internet angeboten zu haben. Die Tiere wurden zu Preisen zwischen 190 und 450 Euro verkauft. Entgegen der Papiere, die den Käufern überreicht wurden, handelte es sich oftmals um schwer kranke, gequälte junge Hunde, die wenig später starben bzw. eingeschläfert werden mussten.

Die Angeklagten waren deshalb bereits im vergangenen März im Straflandesgericht zu teilbedingten Haftstrafen wegen Tierquälerei und Betrugs verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte im August im Rechtsmittelverfahren die Schuldsprüche in Bezug auf die Tierquälerei und den einfach qualifizierten Betrug, ordnete jedoch ein neues Verfahren an, in dem noch einmal geprüft werden musste, ob auch ein schwerer Betrug gegeben war.

Letzteres nahm der Schöffensenat am Ende der  Verhandlung am Mittwoch als erwiesen da. Damit waren auch die im ersten Rechtsgang verhängten Strafen neu zu bemessen, was die 32-jährigen Täter teuer zu stehen kam. Statt teilbedingten setzte es zur Gänze unbedingte Freiheitsstrafen, die im ersten Durchgang nicht widerrufenen offenen Bewährungsstrafen - die Probezeiten waren von drei auf fünf Jahre verlängert worden - wurden nunmehr in zu verbüßende Strafen umgewandelt.

Trotz Verfahrens weiter gehandelt

Aufgeflogen war das Duo durch Recherchen der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten". Die Tierschützer hatten sich als Kaufinteressenten ausgegeben und so den Fall ins Rollen gebracht. Nach entsprechenden Hinweisen von mehreren Geschädigten vereinbarten die Tierschützer ein Treffen zwecks einer vermeintlichen Geschäftsanbahnung. Das Verkaufsgespräch, das in einer Wohnung über die Bühne ging, in der sich 13 junge Hunde befanden, wurde mit versteckter Kamera gefilmt. Bevor es finalisiert wurde, traten Polizei und Amtstierarzt auf den Plan. Die 13 Malteser-Welpen wurden beschlagnahmt.

Trotz des gegen sie eingeleiteten Strafverfahrens sollen die Welpen-Händler ungeniert bis in den Jänner 2014 hinein weiter ihren verpönten Geschäften nachgegangen sein.

Tierschützer erhoffen sich "Signalwirkung"

In einer Presseaussendung bewerteten die Vier Pfoten das Urteil als "Sieg der Gerechtigkeit". Zugleich erhofft sich der Verein davon "eine Urteil Signalwirkung. Wenn dieser Geschäftszweig zu riskant wird, weil die Händler nicht mit kleinen Geldbußen davon kommen, sondern die Gerichte auch saftige Freiheitsstrafen verhängen, kann der Welpenmafia schrittweise das Wasser abgegraben werden". Die Verurteilten hätten "auf Kosten der Tiere schmutzige Geschäfte gemacht. Nicht nur die Welpen leiden, sondern auch die Muttertiere, die unter schrecklichen Bedingungen als reine Gebärmaschinen fungieren", gab Kampagnen-Mitarbeiterin Irina Fronescu zu bedenken.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.