Auskunfteien: Das Geschäft mit (falschen) Daten

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Wirtschaftsinformationsdienste verkaufen privateste Details von Bürgern. Bei einigen wundert man sich, dass sie überhaupt vorliegen, andere sind schlichtweg falsch. Man könne die Daten schließlich widerrufen.

Wien. „Diese Auskunft ist streng vertraulich und darf nicht an Dritte weitergeleitet werden.“ So steht es am Ende jenes Schreibens, das „Die Presse“ von der Auskunftei Bisnode erhalten hat. Der Ausdruck enthält einen Datensatz privatester Information über den Autor: Geburtsdatum, Adressen seit der Geburt, Einkommen, Immobilien, Familienmitglieder im Haushalt. Allesamt Daten, für deren Weitergabe sich Mitarbeiter von Behörden vor Gericht verantworten müssten.

Auskunfteien wie Bisnode – es gibt noch viele mehr – betreiben das Geschäft mit Daten legal. Sie verkaufen in Zahlen gegossene Firmen- und Persönlichkeitsprofile an die Wirtschaft, bewerten mittels sogenannter Scorings die Zahlungsfähigkeit der Durchleuchteten. Entspricht das Scoring nicht den Anforderungen, versagt die Bank den Kredit, der Mobilfunkbetreiber den Vertragsabschluss oder die Behörde den Aufenthaltstitel. Das Problem dabei ist, dass einige Informationen falsch sind. Hält deshalb Bisnode in seinem Schreiben explizit fest „Diese Auskunft wird Ihnen unter Ausschluss jeder Haftung erteilt“? Bei anderen Daten, zum Beispiel nicht öffentlichen Informationen, wundert man sich, dass sie überhaupt vorliegen.

Im Datenschutzgesetz (DSG) ist für jeden Bürger das Recht verbrieft, ein Mal pro Jahr einen kostenlosen Auszug über die mit ihm verknüpften Informationen zu bekommen (Details dazu: siehe Kasten). Bisnode behauptet, Profile von 7,5 Millionen Österreichern zu führen. Im Fall der „Presse“-Recherche verfügte des Unternehmen sogar über die einer behördlichen Auskunftssperre unterliegende Wohnadresse. Das Innenministerium schließt Datenabfluss aus dem Melderegister aus, Bisnode dessen Verwendung und gibt als Quelle dafür wenig konkret „Direktmarketingunternehmen“ an. Allerdings wurde vom Autor niemals eine wissentliche Erlaubnis erteilt, die Adresse einem solchen Unternehmen zu übermitteln.

„...können jederzeit widerrufen“

Während die Daten zu Geburt und familiären Verhältnissen nahe an der Realität sind, liegen ausgerechnet die Angaben über das Einkommen – das Unternehmen verkauft Bonitätsbewertungen – weit daneben. Wie das geht? „Dabei handelt es sich größtenteils um statistisch errechnete Daten“, sagt Bisnode. Ist es fair, wenn Bürger erst über die kaum bekannte Selbstauskunft davon erfahren, dass sie aufgrund falscher Informationen katalogisiert werden? Bisnode: „Wir verarbeiten Daten gemäß den Vorgaben der österreichischen Gesetzgebung.“ Und weiter: „Diese Daten können gemäß DSG jederzeit vom Betroffenen widerrufen werden.“

Dabei bieten Auskunfteien noch mehr. Bisnode wirbt auf seiner Homepage damit, über Private auch Informationen zu Exekutionstiteln, Inkassoberichten, Bankverbindungen und Kfz zu führen. Das Unternehmen ist eines von vielen ähnlichen Dienstanbietern in Österreich und soll hier nur exemplarisch genannt sein. Andere bekannte Namen der Branche sind Kreditschutzverband, Alpenländischer Kreditorenverband oder Crif. Das Geschäft mit den Daten der Bürger brummt. Der aus Schweden stammende Bisnode-Konzern macht mit dem Verkauf solcher Profile jährlich und weltweit 420 Mio. Euro Umsatz. Der Kreditschutzverband immerhin 20 Mio.

Regelmäßig kommt es vor, dass Unternehmen oder Bürger wegen falscher Informationen Nachteile erfahren. Etwa eine bekannte Technologiefirma, die so kein Unternehmen fand, das einen größeren Auftrag über Computerhardware annehmen wollte. Oder ein eigentlich gut situierter Wiener, dem ein Mobilfunkbetreiber den Vertrag versagte.

Hans Zeger von der Arge Daten begleitet seit Jahren Geschädigte vor Gericht. Er sagt: „Kann man nachweisen, dass die falschen Informationen auch bloßstellend oder kreditschädigend sind, ist die Auskunftei sehr wohl dafür haftbar.“ Sprich: Zwar stellt Zeger den tieferen Sinn von Auskunfteien für die Wirtschaft nicht infrage. Allerdings fordert er vom Gesetzgeber strenge Qualitäts- und Verwertungsrichtlinien für Auskunfteien.

Dabei verlassen sich sogar Behörden auf Daten, deren Herkunft und Qualität zweifelhaft sein kann. Anträgen für Rot-Weiß-Rot-Card oder andere Aufenthaltstitel sind etwa entsprechende Bonitätsauskünfte beizulegen.

RECHT AUF SELBSTAUSKUNFT

Antrag für jeden. Im Datenschutzgesetz ist festgeschrieben, dass jeder Betroffene ein Mal im Jahr kostenlos Auskunft darüber verlangen kann, welche Daten über ihn in einer Anwendung gespeichert sind. Die Anfragen sind direkt an die entsprechenden Behörden oder Unternehmen zu richten. Die Datenschutzbehörde stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung (www.dsb.gv.at, Suchbegriff „Musterformular“ eingeben).

Recht auf Löschung. Wer nicht will, dass Daten über ihn verarbeitet werden, hat Anspruch auf Löschung (bei Behörden meist nur auf Richtigstellung). Entsprechende Anträge sind ebenfalls schriftlich zu stellen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2014)

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