Lebenslang für Helmut O. im Fall Hirtzberger

Das Strafverfahren im Fall des vergifteten Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger hat am Donnerstag vorerst sein Ende gefunden: Der OGH verwarf die von dem wegen versuchten Mordes verurteilten Heurigenwirt Helmut O. eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung. Dafür erhöhte der OGH die zuerst verhängten 20 Jahre Haft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bis auf die Reduzierung des vom Privatbeteiligten-Vertreters geforderten Betrages von 30.000 Euro auf - die bereits ursprünglich verlangten - 10.000 Euro Schmerzensgeld hatte die Beschwerde O.s beim OGH keinen Erfolg. Somit wurde das Urteil der Geschworenen im Landesgericht Krems vom Mai des Vorjahres rechtskräftig: Demnach hat der 56-Jährige am 9. Februar 2008 den Spitzer Bürgermeister mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet. Er liegt seither im Wachkoma.

Der OGH maß der Heimtücke der Tat besonderes Gewicht zu. Das Vorgehen, ein Mon Cherie so zu präparieren, es wiederzuverschweißen und am Auto festzumachen, wo auch Kinder hingelangen - "wenn das nicht heimtückisch ist, dann weiß ich nicht, was das ist", erklärte Generalanwältin Christine Sperker. Der bisher ordentliche Lebenswandel O.s würde die Sache zwar relativieren, aber "wenn man seinen eigenen Sohn eine DNA-Spur legen lässt, um abzulenken, dann ist das kaum mehr zu überbieten", so der Vorsitzende. "Wir sind der Meinung, da gibt es nur eine Antwort: Lebenslang."

Osberger vernahm die Worte regungslos. "Wenn ich einen Wunsch freihätte, dann würde ich wollen, dass der Hannes wieder munter wird", hatte er zuvor noch erklärt. "Ich kenne ihn seit 35 Jahren, wir sind gute Freunde." Das ihm vorgeworfene Motiv, Hirtzberger vergiftet zu haben, weil dieser einer Umwidmung nicht zustimmen wollte, stimme nicht: "Ich habe die Unterlagen dazu bereits seit vier Jahren in der Schublade. Ich habe keinen Grund, ihm etwas anzutun."

"Wir arbeiten bereits an einer Wiederaufnahme", erklärte hingegen O.s Verteidiger Nikolaus Rast. Er erhalte immer mehr Hinweise aus der Bevölkerung, die gegen eine Schuld seines Mandanten sprächen. Die Leute hätten sich zuvor nur nicht getraut, sich zu äußern.

(APA)

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