Graffiti: Puber auf Tauchstation

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2014 hielt Sprayer Puber Wien in Atem. Im März wurde er gefasst, im Juli verurteilt, aber aus der U-Haft entlassen. Wo ist er jetzt?

Wien. Fast ein Jahr lang hat sich Wien über ihn geärgert – nämlich über den Schweizer Graffitisprayer Renato S., besser bekannt unter seinem Pseudonym Puber. Genau dieses Wort hat S. fast zwanghaft an Türen, Hausmauern und Garagen gesprüht. „Ich will überall meinen Namen sehen, auf jeder Wand“, soll er einst dem „Tagesanzeiger“ gesagt haben.

Bei der Wiener Polizei wurde 2013 ein eigener Puber-Beauftragter abgestellt, bei ihm sollten alle Anzeigen rund um den markanten Schriftzug (mehr als 200 waren der Polizei bekannt) zusammenlaufen. Geschnappt werden konnte der 30-Jährige im März 2014 nur, weil er verpfiffen wurde. Was folgte, war ein mühsamer Prozess, in dem Richter und Angeklagter Schriftzug um Schriftzug aufarbeiteten. Der Sprayer zeigte sich für einige verantwortlich, aber nicht für alle.

Im Juli 2014 wurde Puber (ein grafologisches Gutachten brachte in vielen Fällen nicht die gewünschte Klarheit, zudem berief sich Renato S. auf Nachahmer) in mehr als hundert Fällen schuldig gesprochen und zu 14Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Die vier darin enthaltenen unbedingten Monate Haft hatte er mit der U-Haft schon abgesessen. Also ging Puber mit Prozessende wieder frei.

Und jetzt? Jetzt hat Puber Wien ziemlich sicher verlassen. Nicht nur wegen des Urteils. „Er hat sich dann noch mit ein paar Leuten auf der Straße zerkracht“, sagt ein Kenner der Szene. Eine persönliche Geschichte sei das gewesen, weniger wegen seiner Schmieraktionen. Für manche Sprayer war Puber ja ein Held („Die Presse“ berichtete), der sich ob seiner „Mir ist alles egal“-Haltung Respekt verdiente.

Stellt sich die Frage: Wo ist Puber jetzt? Da kursieren unterschiedliche Geschichten. Einmal wird erzählt, er lebe in München. Ein anderes Mal heißt es, er sei in die Schweiz zurückgegangen. Nach seiner Rückkehr soll er sich auch wieder bei seiner Familie gemeldet haben, mit der er davor keinen Kontakt hatte. Allerdings: Die Schweizer Justiz hatte schon im März ein Rechtshilfeersuchen an Österreich mit der Bitte um Auslieferung gestellt – damit er auch dort vor Gericht gestellt werden kann.

Wo immer er sich nun aufhält – die Wiener Polizei hat (trotz des Verdachts auf Nachahmungstäter) jedenfalls keine weiteren „Puber“-Schmierereien mehr gesichtet.

Sprayer hatte Loch im Kopf

Traurig endete dafür ein anderer Graffiti-Fall. Im April 2014 wurde David A. gemeinsam mit einem Freund beim Besprühen einer U-Bahn von einem Wiener-Linien-Mitarbeiter auf dem Hütteldorfer Bahnhof erwischt. Die beiden Sprayer wollten über die Zuggleise flüchten, dabei fiel David A. so unglücklich auf die Schienen, dass er sich am Kopf verletzte und kurz nach seiner Festnahme durch die Polizei ins Koma fiel. Kurz davor gab er noch an, dass der Wiener-Linien-Arbeiter mit Steinen nach ihm geworfen hätte. Das sagte auch A.s Freund, der an diesem Tag mit ihm unterwegs war, später im Gespräch mit der „Presse“. Ein Stein, so die These des Freundes, hätte A. am Kopf getroffen und ihm die Kopfverletzungen zugefügt.

Doch die Behörden sollten anders entscheiden: Das gerichtsmedizinische Gutachten ergab später, dass der Sturz wahrscheinlich die Ursache für die Verletzungen sei. Ein Fremdverschulden sei auszuschließen. Das Gutachten hielt aber auch fest, dass die Verletzung von einem Stein stammen könnte. Dafür hätte A. im Moment des Aufpralls den Kopf stark in die Richtung des Steinewerfers gedreht haben müssen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.

Gutachten angefochten

Der Anwalt von A., Michael Vallender, hat daraufhin das Gutachten angefochten: Es sei auf Basis „nicht nachvollziehbarer Mutmaßungen“ gemacht worden. Er will nun auf dem zivilrechtlichen Weg Schadenersatz für seinen Mandaten einklagen.

Denn für den 28-jährigen David A. geht es um viel. Er hat von dem Unfall schwere Schäden davongetragen. Der Vater eines Kleinkindes kann kaum sehen, hat Probleme beim Gehen und ist derzeit ein Pflegefall – sodass das Gericht auch das Verfahren wegen Sachbeschädigung gegen ihn bis Ende 2015 ausgesetzt hat. Fraglich ist allerdings, ob A. jemals verhandlungsfähig sein wird.

AUF EINEN BLICK

In 232 Fällen wurde Sprayer Puber vor Gericht vorgeworfen, Häuser, Wände und Garagen in Wien mit seinem Namen besprüht zu haben. Verurteilt wurde der 30-jährige Schweizer schließlich in 100 Fällen. Das Urteil lautete 14 Monate teilbedingte Haft wegen schwerer Sachbeschädigung, davon vier Monate unbedingt. Er ging noch am Tag der Urteilsverkündung frei, da er den unbedingten Teil der Strafe schon in der U-Haft abgesessen hatte. Mittlerweile dürfte er Wien verlassen haben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.12.2014)

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