Terror: 14-Jähriger bleibt in U-Haft

Nach geplantem Anschlag auf Westbahnhof: Verlängerung der Untersuchungshaft bis 2.März.

St. Pölten. Es bestehe Flucht- und Begehungsgefahr. Aus diesem Grund muss jener 14-jährige Niederösterreicher, der unter Terrorverdacht steht, weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Wie Andrea Humer, Vizepräsidentin des Landesgerichts St.Pölten am Freitagvormittag erklärte, gelte die U-Haft nun bis 2. März, sollte bis dahin nicht von der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift fertiggestellt worden sein.

Der 14-Jährige war erstmals im Herbst 2014 festgenommen worden. Zuvor war die zunehmende Radikalisierung des Burschen durch Aussagen und Verhaltensweisen aufgefallen. Er soll sich unter anderem im Internet kundig gemacht haben, wie man unkonventionelle Sprengvorrichtungen bauen kann, und sich mit dem Wiener Westbahnhof als möglichem Ziel beschäftigt haben.

Nach Enthaftung untergetaucht

Nach einer Haftprüfung wurde der 14-Jährige Mitte November enthaftet – wenn auch mit Auflagen wie Bewährungshilfe, Schulbesuch und psychologischer Betreuung. Die getroffenen Maßnahmen, insbesondere der weitere Schulbesuch mit Betreuung, seien zur Deradikalisierung des Jugendlichen besser geeignet als die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft, hieß es damals vonseiten des Gerichts. Er musste außerdem seinen Pass abgeben und sich regelmäßig bei der Polizei melden. Am 13.Jänner tauchte der Jugendliche plötzlich unter. Nachdem er von der Schule nicht heimgekommen war, erstattete seine Mutter die Abgängigkeitsanzeige. Die Staatsanwaltschaft St.Pölten ordnete in der Folge die Festnahme an. Schließlich wurde der 14-Jährige am 16.Jänner in Wien-Mariahilf aufgespürt und erneut festgenommen. Seitdem befindet er sich in der Justizanstalt St. Pölten in U-Haft. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.01.2015)

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