Der Wiener Rechtsanwalt Gerhard Podovsonik hat am Montag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und am Landesgericht Salzburg einen Wiederaufnahmeantrag des Kaprun-Strafverfahrens eingebracht. Die von den beiden deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner "stichhaltig unterlegten gutachterlichen Stellungnahmen" ließen die Vermutung naheliegen, "dass es sich um einen groß angelegten vorsätzlichen Betrug (Beweismanipulation, -fingierung und -vernichtung) mit Sabotage und auch Korruption gehandelt hat", begründet der Anwalt seine Wiederaufnahmeanträge.
Podovsovnik sagte, dass noch geprüft wird, ob auch eine kriminelle Vereinigung vorliegen könnte. Dazu sollen auch entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden. Der Anwalt vertritt Opfer und deren Angehörige sowie Überlebende der Kaprunkatastrophe, bei der am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben kamen, aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Niederlande, Japan und Slowenien.
Neue Beweise von Gutachtern
Aufgrund der vorliegenden neuen Beweise der Gutachter Keim und Schrettenbrunner von der Firma WTW Services Ltd. müssten umgehend rechtliche Schritte eingeleitet werden, da der Generalvergleich der Vermittlungskommission unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen sei und "somit von allem Anfang an unwirksam ist", so der Opfer-Anwalt. Dabei war den Betroffenen eine Entschädigung von 13,9 Mio. Euro - zehn Mio. davon bekamen die Anwälte zugesprochen. Voraussetzung war ein weltweiter Rechtsfrieden.
Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens "ist unabhängig vom möglichen Strafverfahren gegen die vier Gutachter, welchen vorgeworfen wird, dass sie vorsätzlich falsche Gutachten erstellt haben, vorzunehmen", so Podovsovnik. Sie müsse aufgrund der neuen Tatsachen der WTW Services Ltd. erfolgen. "Eine Unterbrechung der Wiederaufnahme wäre Rechtsbeugung und könnte nur durch eine rechtswidrige Weisung an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgen. Eine Verweigerung wäre die Bestätigung für das amerikanische Berufungsverfahren, dass Österreich kein angemessenes Forum ist. Auf der anderen Seite ist aber auch eine Wiederaufnahme eine Bestätigung, dass Österreich kein angemessenes Forum war, weil dann das Strafverfahren eine reine Farce war."
Podovsovnik: Unerlaubte Materialien
Podovsovnik nennt neun neue Fakten und Beweise, die sich im Wesentlichen auf die Anzeigen von Keim und Schrettenbrunner stützen: Die Züge seien mit ungenehmigten oder unzulässigen Materialien und waffenfähigen Materialkombinationen neu gebaut worden. Nahezu 80 Prozent der Brandlast und 100 Prozent der extrem toxischen Brandgase, die beim Verbrennen der unzulässigen Materialien entstehen können, sei ungenehmigtes und unzulässiges Material. Das giftige, umwelt-, brand- und explosionsgefährliche Hydrauliköl "AERO HFA" (mindestens 560 Liter) wurde in den Zügen und auch in der Station eingesetzt. Die Ermittlungen des Innenministeriums seien sabotiert und die Ermittlungsergebnisse unterschlagen worden.
Podovsonik hat sich am Montag außerdem im Namen seiner Mandanten beim Strafverfahren wegen des Verdachtes der Korruption und der vorsätzlichen Strafvereitelung bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien als Privatbeteiligter angeschlossen.
Freispruch in erster Instanz
Am 19. Februar 2004 hat Einzelrichter Manfred Seiss im Kaprun-Prozess in erster Instanz alle 16 Beschuldigten freigesprochen. Den Männern war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, für die Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn (Pinzgau) vom 11. November 2000 mitverantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft berief am 27. September 2004 gegen acht Freisprüche, doch das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte am 27. September 2005 die Freisprüche.
Mittlerweile wurde entschieden, dass das Ermittlungsverfahren gegen die vier angezeigten Gutachter von Linz aus geführt wird, um den Anschein der Befangenheit seitens der Staatsanwaltschaft Salzburg zu meiden. Das wurde am 18. März entschieden, sagte der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Linz, Friedrich Hintersteininger.
(APA)

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