Fall Nadina: Tiroler Anästhesist freigesprochen

Archivbild:  Kinderzentrum der Universitätsklinik Innsbruck
Archivbild: Kinderzentrum der Universitätsklinik InnsbruckAPA/ROBERT PARIGGER
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Das Mädchen ist seit einer Routineoperation an der Innsbrucker Klinik schwerstbehindert.

Der Prozess gegen einen Tiroler Anästhesisten im Fall eines nach einer Leistenoperation an der Innsbrucker Klinik im Jahr 2008 schwerstbehinderten Mädchens hat am Dienstag mit einem Freispruch geendet. Die Anklage hatte dem Mediziner fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Die kleine Nadina war am 4. Jänner 2008 im Alter von sechs Wochen am Landeskrankenhaus Innsbruck operiert worden. Bei der Behandlung kam es zu Komplikationen, die einen massiven Gehirnschaden des Kindes zur Folge hatten.

Freispruch "im Zweifel"

Der Freispruch erfolgte nun laut Richter Gerhard Melichar "im Zweifel". "Man hat sich in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren bemüht, die Vorgänge möglichst genau aufzuklären. Das ist aber nur zum Teil gelungen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Es gebe keine objektiven Beweise für ein sorgfaltswidriges Verhalten des Angeklagten. Mehrere Mediziner gingen in ihren Gutachten davon aus, dass das Verhalten der Ärzte auf der Kinderintensivstation, auf die das Mädchen verlegt worden war, grob fahrlässig gewesen sei. Deshalb sei die Differenzierung, wo und wann die Schäden des Kindes aufgetreten seien, nicht mehr möglich, fügte Melichar hinzu.

(APA)

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