Syrien-Heimkehrer bezeugt Tod von Firas H.

Der Syrien-Heimkehrer Oliver N. soll laut Anwalt Werner Tomanek im Kampfgebiet schwer verletzt worden sein.
Der Syrien-Heimkehrer Oliver N. soll laut Anwalt Werner Tomanek im Kampfgebiet schwer verletzt worden sein.(c) Screenshot YouTube
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Der 19-jährige Wiener Firas H., der als IS-Propagandist agiert hatte, soll getötet worden sein.

Oliver N. (16), der aus Syrien zurückgekehrte Lehrling aus Wien, hat seinen Angaben zufolge bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) die Hälfte seiner Bekannten sterben sehen – junge Leute, die mit ihm in den Jihad gezogen waren. Der Anwalt von N., Werner Tomanek, bekräftigte am Freitag unter Berufung auf seinen Mandanten das bereits kolportierte, bisher aber offiziell nicht bestätigte Ableben von Firas H.: „Mein Mandant hat seine zerfetzte Leiche gesehen.“

Firas H. soll zuletzt dem sogenannten Medienministerium des IS angehört haben. Von der syrischen Stadt Raqqa aus versorgte er via Facebook Sympathisanten aus Deutschland und Österreich mit Propaganda und Fotos, die ihn etwa mit einem abgeschnittenen Kopf bzw. beim Zählen von Banknoten zeigten, die angeblich ermordeten syrischen Soldaten abgenommen worden waren.

Oliver N. wiederum war mit einem gefälschten Pass, der ihn als 18 und damit volljährig auswies, im vergangenen August gemeinsam mit einem gebürtigen Türken per Flugzeug in die Türkei gelangt. Der Jugendliche – er weist keinen Migrationshintergrund auf und hatte während seiner Schulzeit keinerlei Bezug zum Islam – war erst drei Monate vorher konvertiert. Im IS-Gebiet angelangt, bekam der 16-Jährige eine Kalaschnikow und 30 Schuss Munition in die Hand gedrückt. Ausbildung an der Waffe erhielt er keine. Wie er dem LVT darlegte, wurde er im weiteren Verlauf bei der Schlacht um Kobane von der IS als Sanitäter eingesetzt. Zu dem in einem Schlachthaus gedrehten Propagandavideo, das auch in Österreich zu sehen war, sei N. laut Anwalt gezwungen worden. Das Wiener Straflandesgericht hat am Freitagabend über N. die U-Haft verhängt.

DER TERROR-PARAGRAF

Terroristische Vereinigung. Fast immer, wenn in Österreich jemand als mutmaßlicher Terrorist oder Unterstützer einer Terrororganisation verfolgt wird, läuft das Verfahren wegen des Delikts „Terroristische Vereinigung“ (§ 278b Strafgesetzbuch). Wer eine solche Vereinigung anführt, ist mit fünf bis 15 Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Wer Mitglied ist – dieser Vorwurf trifft naturgemäß die meisten Verdächtigen – muss mit mindestens einem Jahr und höchstens zehn Jahren Haft rechnen. Bei Unter-18-Jährigen gelten die halben Strafsätze.

(m.s./APA)

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