Causa Alijew: Oberstaatsanwältin vom Dienst frei gestellt

Rakhat Aliyev
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Die Wiener Anklägerin wurde von ihrer Vergangenheit eingeholt. Sie soll bei ihrer früheren Anwaltstätigkeit in der Lansky-Kanzlei zwei Kriminalisten zum Amtsmissbrauch angestiftet haben.

Neue Brisanz kommt in die Fall Aliyev. Eine bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) tätige Anklägerin ist von ihrer beruflichen Vergangenheit eingeholt worden. Die Staatsanwältin ist Anfang März vom Dienst frei gestellt worden, bestätigte der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Michael Klackl, einen Bericht der "Salzburger Nachrichten".

Gegen die Staatsanwältin steht der Verdacht der Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses im Raum, wobei es um eine Zeit geht, als die Juristin noch bei der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner (LGP) tätig war. Die Kanzlei vertritt seit 2009 den kasachischen Verein "Tagdyr" und damit unter anderem die Witwen zweier Banker der kasachischen "Nurbank", die auf Betreiben des ehemaligen kasachischen Botschafters in Wien, Rachat Aliyev, verschleppt und ermordet worden sein sollen. Alijew wurde am 24. Februar erhängt in seiner Zelle in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt aufgefunden.

Verdacht gegen Staatsanwältin

Bevor sie zur WKStA wechselte, war die nunmehrige Oberstaatsanwältin bei LGP tätig und für die Causa Alijew zuständig. Begonnen hatte sie ihre Karriere bei der Staatsanwaltschaft Wien. Bei Lansky soll die Strafrechtspezialistin versucht haben, an der Amtsverschwiegenheit unterliegendes Material betreffend Alijew - etwa Adressen und dessen aktuellen Wohnort - heranzukommen. Tatsächlich - so der Verdacht - soll es ihr gelungen sein, brisantes Material zu beschaffen. Gegen zwei Beamte des Bundeskriminalamts sind in diesem Zusammenhang Ermittlungen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses anhängig, weil sie der Juristin erwünschte Informationen weitergegeben haben sollen.

"Wir haben unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdachts reagiert und die Kollegin bis zur Klärung des Sachverhalts vom Dienst frei gestellt", erläuterte OStA-Sprecher Klackl im Gespräch mit der APA. Die Staatsanwältin sei nicht vom Dienst suspendiert worden, was aus rechtlichen Gründen auch gar nicht möglich gewesen wäre, betonte Klackl: "All ihre dienstrechtlichen Ansprüche bleiben gewahrt."

Ermittelt wird in dieser Sache derzeit von der Staatsanwaltschaft Wien, wobei neben der Staatsanwältin ein zweiter Justiz-Mitarbeiter als Verdächtiger geführt wird. Dabei soll es sich dem Vernehmen nach um eine Kanzleikraft handeln. "Im Vordergrund steht jetzt eine rasche, gründliche und lückenlose Aufklärung der Vorgänge", bemerkte Klackl abschließend.

>> Artikel in "Salzburger Nachrichten"

(APA)

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