Fall Alijew: Anklägerin bleibt weiter „freigestellt“

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Der „Verdacht“ gegen die Oberstaatsanwältin besteht. Im Hintergrund steht das Mordverfahren gegen den kasachischen Ex-Botschafter Alijew.

Wien. Nach Bekanntwerden der Dienstfreistellung der Wiener Oberstaatsanwältin H. erklärte am Mittwoch der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Michael Klackl im „Presse“-Gespräch, dieser Schritt sei nach „gewissenhafter Prüfung“ gesetzt worden. „Der vorliegende Anfangsverdacht rechtfertigt diese Maßnahme.“ Im Hintergrund steht, wie berichtet, das Mordverfahren gegen den kasachischen Ex-Botschafter Rachat Alijew. Dieser war erhängt in seiner U-Haft-Zelle aufgefunden worden. Zwei mutmaßliche Mittäter blicken ihrem am 14. April in Wien beginnenden Schwurprozess entgegen.

H. ist wohlgemerkt nicht diejenige, die im Mordverfahren die Anklage vertritt. Es handelt sich vielmehr um eine Anklägerin der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Vor dieser Tätigkeit hatte die Juristin für die Anwaltskanzlei LGP gearbeitet. Davor wiederum war sie für die Staatsanwaltschaft Wien tätig. Der nunmehrige Vorwurf, Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses, betrifft die Zeit bei LGP. Am Mittwoch erklärte der frühere Chef der Juristin, der Wiener Anwalt Gabriel Lansky (er vertritt nach wie vor die beiden Witwen der mutmaßlichen Alijew-Opfer) vor Journalisten, an der Sache sei „nichts dran“. Es handle sich um einen „Pseudoskandal“.

„Wir sorgen für Sauberkeit“

Die derzeitige Verdachtslage: H. habe möglicherweise zwei Beamte des Bundeskriminalamts dazu gebracht, geheime Informationen, etwa über den Aufenthaltsort von Alijew, zu liefern. Auch gegen diese beiden Beamten läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats. Dieses war von Alijew-Anwälten per Anzeige ins Rollen gebracht worden. Lansky erklärte nun weiters, seine frühere Mitarbeiterin habe tatsächlich herausgefunden, wo sich Alijew „versteckt“ gehalten habe. Aber keinesfalls mit illegalen Mitteln.

OStA-Sprecher Klackl abschließend zum Thema Dienstfreistellung (übrigens bei vollen Bezügen): „Wir wollen in den eigenen Reihen für Sauberkeit sorgen.“ (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2015)

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