Archivare: Die Herren über Österreichs Erinnerung

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"Das verstaubte Bild eines Archivars gibt es nicht mehr", sagt Josef Riegler über seinen Berufsstand. Er ist Österreichs Ober-Archivar und leitet das steirische Landesarchiv. Ein Besuch.

Und dann war er weg, der Akt. Ein Ausgangsstempel am Deckblatt des Schriftstücks als letztes Fragment der Erinnerung. Die Akte Zilk – ein Opfer des Vernichtens, Verdrängens, Vergessens? Zumindest bis ein beflissener Archivar aus dem Staatsarchiv über den Umweg von Protokollbändern Teile der staatspolizeilichen Aufzeichnungen über den ehemaligen ORF-Fernsehdirektor und Wiener Bürgermeister doch noch ausgräbt. „Ein Glücksfall“, heißt es später. Wieder ein paar Tage später: Auch ein „Folgeakt“ zur Causa Zilk taucht plötzlich auf. Das Dossier bleibt aber gesperrt, weil auch Personen erwähnt werden, die noch leben.

Zurück bleibt ein schaler Nachgeschmack über die Zuverlässigkeit des österreichischen Archivwesens. Und Fragen: Wer weiß eigentlich, wo was zu finden ist? Wie wird in den Speicherkammern des historischen Wissens tatsächlich gearbeitet, wie funktionieren die Windungen des österreichischen Langzeitgedächtnisses?


Organisation ist alles. Es ist eine Systematik, die sich im ÖsterreichischenStaatsarchivaus mehreren Abteilungen zusammensetzt, wie dem Allgemeinen Verwaltungs-, Finanz- und Hofkammerarchiv, dem Archiv der Republik, dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv, dem Kriegsarchiv und – als Relikt aus Zeiten der Monarchie – aus einer „ungarischen Delegation“. Jedes dieser Archive gliedert sich in Bestandsgruppen, Bestände, Teilbestände, Serien und Unterserien. Als Orientierungshilfe durch die 180.000 Regallaufmeter Archivgut im Staatsarchiv gibt es Inhaltsverzeichnisse, Protokollbände, Karteisysteme – und das Wissen der knapp 130 Mitarbeiter. „So können angeforderte Akten binnen kurzer Zeit am Tisch liegen“, ist Luzia Owajko, stellvertretende Generaldirektorin des Staatsarchivs, stolz. Sofern es sie überhaupt gibt, die Akten.

Die Auswahl der zu archivierenden Stücke erfolgt je nach Gegenstand über unterschiedliche Kanäle. Zum einen von den akademisch ausgebildete Historikern in den Archiven. Sie entscheiden, was aufgehoben oder aufgrund fehlenden historischen Interesses ausgeschieden wird.

Bei Schriftstücken aus der Verwaltung gibt es noch eine vorgelagerte Instanz: „Die Sachbearbeiter in den einzelnen Ressorts entscheiden anhand der Bundesarchivgutverordnung, ob etwas ans Archiv weitergeleitet wird oder nicht“, erklärt Owajko. Die Regeln sind streng: So sind sämtliche Personalakte von Regierungsmitgliedern, Nationalratsabgeordneten, Gerichtshofpräsidenten oder „Angehörigen der Lehrkörper der Universitäten“ sowie – recht frei interpretierbares – „Schriftgut zu und über Personen des öffentlichen Lebens“ grundsätzlich „archivwürdig“. Ebenso oder kurz mit einem „A“ ist derartiges Material zu kennzeichnen. Außerdem gibt es noch die Kategorien „Datenschutz“ („D“) und „unter Verschluss“ („V“). – Wie jetzt bei den Zilk-Akten. Dinge, die nicht mehr gebraucht werden, bekommen dagegen die Kennzeichnung „zur Skartierung frei“ („S“) verpasst und werden nach gesetzlichen Fristen vernichtet.


Fakten, Bilder, Anekdoten.
Es ist ein ständiges Sichten, Schlichten Bewerten, Erhalten oder Zerstören. „Man braucht gute Quellen, einen Ort der zuverlässigen Überlieferung“, sagt Josef Riegler, Leiter des Steiermärkischen Landesarchivs in Graz, dem – gemessen am Bestand – größten der neun Bundesländerarchive. Hier sind 60.000 Regalmeter mit historischen Daten, Fakten, Anekdoten, Karten, Bildern, Möbeln etc. befüllt. Um eine optimale Konservierungskulisse zu schaffen, werden Temperatur (17 Grad) und Luftfeuchtigkeit (50 Prozent) auf den 13.000 Quadratmetern des Landesarchivs am Grazer Karmeliterplatz elektronisch reguliert.

„Die Archive sind leider nicht so entstanden, wie es sich die Forscher wünschen“, zeigt Riegler Verständnis für die bisweilen auftretende Unzufriedenheit von Historikern. Die Sortierlogik hat ihre Wurzeln nämlich im beamteten Verwaltungsapparat. Es ging (und geht) darum, einen Akt möglichst schnell und einfach wiederzufinden, um die Amtswege der Verwaltung kurz zu halten. Entsprechend wird gruppiert, kategorisiert und archiviert. „Dabei gibt es ein ehernes Archivprinzip“, erklärt Riegler den strengen Verhaltenskodex: „Kein Stück aus dem Bestand darf ohne entsprechenden händischen Vermerk das Archiv verlassen.“ Allein im Grazer Archiv kommt man so bei rund 10.000 Aktenbewegungen pro Jahr auf einen gehörigen bürokratischen Aufwand.

Das Zugänglichmachen sei eine der Kernaufgaben seines Berufsstands, sagt Österreichs Ober-Archivar: Riegler ist Präsident des Verbands der Österreichischen Archivare. 300 Mitglieder sind in der Zentrale in Wien registriert, Gruppen und Untergruppen inklusive.


Schutz und Aufarbeitung. Die Nutzungsregeln sind streng. „Um den Datenschutz kommen wir nicht herum“, sagt Riegler. So darf personenbezogenes Material erst 110 Jahre nach der Geburt oder zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen freigegeben werden. Wo es berechtigte Forschungsanliegen gibt, seien Ausnahmen aber möglich. Wobei auch das Prozedere der Akteneinsicht genau geregelt ist. In den Lesesaal des Staatsarchivs darf man beispielsweise nur einen Bleistift, aber keinen Kugelschreiber mitnehmen. „Um Originalakte nicht nachhaltig zu beschädigen“, erklärt Owajko. Auch selbstständig kopiert darf nicht jeder Akt werden.

Neben der Lagerung und Verwaltung der Exponate widmen sich die Archiv-Mitarbeiter auch der wissenschaftlichen Aufarbeitung noch nicht erfasster Gegenstände beziehungsweise deren Digitalisierung sowie der Restaurierung. Dafür betreibt man beispielsweise im steirischen Landesarchiv in Graz ein eigenes Pilzanalyse-Labor. Dort wird abgeklärt, ob der Schädling „nur“ dem Buch Schäden zufügt, oder auch für den Menschen, gesundheitsgefährdend ist. Für die Desinfektion angegriffener Werke werden pro Jahr 3000 Liter hochprozentigen Alkohols verwendet. Für Archivleiter Riegler ein heikles Terrain: Er leidet an einer Pilzallergie.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2009)

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