Verwahrloster Häftling: Aus für Strafverfahren

(c) FABRY Clemens
  • Drucken

Staatsanwaltschaft: keine Sorgfaltsverletzung.

Wien. Das Verfahren gegen drei Justizwachebeamte im Fall des verwahrlosten Insassen der Justizanstalt Krems-Stein wurde eingestellt. Den Verdächtigen sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachzuweisen gewesen, erklärte eine Sprecherin. Der 74-jährige Häftling war im März 2014 mit eitrigen Geschwüren an den Füßen in seiner Zelle gefunden worden, nachdem man wegen Verwesungsgeruchs auf ihn aufmerksam geworden war.

Die Beamten, deren vorläufige Suspendierung nach wenigen Wochen wieder aufgehoben worden war, sind seither an einem anderen Arbeitsplatz tätig. Ob es noch disziplinarrechtliche Konsequenzen für sie gibt, ist noch unklar. Ein internes Verfahren war wegen der strafrechtlichen Ermittlungen unterbrochen worden.

Neues Gefängnis geplant

Indes forderte Volksanwältin Gertrude Brinek Verbesserungen im Strafvollzug, etwa in Form eines Gefängnisneubaus – vor allem, um die überfüllte Justizanstalt Josefstadt zu entlasten. Erst am Wochenende hatte Justizminister Wolfgang Brandstetter von einer neuen Haftanstalt im „Großraum Wien“ gesprochen, die bis zu 500 Insassen fassen soll. Standort und Finanzierung seien aber noch nicht fixiert. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.