Altersgrenzen: Ab wann sind Alkohol, Tabak und Sex erlaubt?

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THEMENBILD: RAUCHEN / RAUCHVERBOT / RAUCHER- UND NICHTRAUCHERBEREICHE(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die Grünen wollen das Alterslimit für Rauchen von 16 auf 18 Jahre anheben. Haben solche Grenzen einen Sinn? Eine Bestandsaufnahme bei Trinken, Tanzen und Tabak.

Wien. Da war er also wieder – ein neuer Vorstoß, die Altersgrenze für den Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre zu heben. Diesmal kam er von Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Schon im Jänner war Familienministerin Sophie Karmasin mit der Idee vorgeprescht – doch gleich wieder von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sowie den Ländern zurückgepfiffen worden. Doch was bringen derartige Grenzen – auch abseits des Rauchens – für Jugendliche?

Ein kurzer Blick auf Wunsch und Wirklichkeit:

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  • Rauchen. „Natürlich bin ich dafür, die Altersgrenze auf 18 Jahre anzuheben, aber Sie können sich vorstellen, was sich ein 17-Jähriger dabei denkt“, sagt Michael Kunze vom Zentrum für Public Health der Med-Uni Wien. Wie viele Jugendliche tatsächlich rauchen, lässt sich aus Befragungen schätzen – in der jüngsten OECD-Studie (2013) liegt Österreich bei den 15-jährigen Rauchern an der Spitze, gefolgt von Tschechien und Ungarn. Demnach rauchen knapp 30Prozent der Mädchen und rund 25 Prozent der Burschen. Ein Schwachpunkt der Befragung: Befragt werden Jugendliche ab 15 – laut Ärztekammer greifen viele Kinder aber zum Teil schon mit elf Jahren zur Zigarette. Kunze fordert deshalb eine Preiserhöhung für Tabak. „Wir wissen, dass bei einem Prozent Preiserhöhung der Konsum um 0,5 Prozent zurückgeht.“
  • Trinken. Ab wann Jugendliche Alkohol trinken dürfen, ist Ländersache. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland ist das Trinken von Spirituosen bereits ab 16 Jahren erlaubt, in den übrigen Bundesländern ab 18 Jahren, leichte alkoholische Getränke wie Wein und Bier schon ab 16. Allein, laut dem „Handbuch Alkohol“ 2013 vom Anton-Proksch-Institut gaben 67 Prozent der 15-Jährigen an, schon einmal einen leichten Schwips gehabt zu haben. Gerade bei Alkohol und Drogen, sagt „Handbuch“-Mitautor Alfred Uhl, gebe es aufgrund der heiklen Fragen aber eine große Schwankungsbreite, weil nicht jeder befragte Jugendliche auch ehrlich antworte. Grundsätzlich sieht er den Trend, dass Jugendliche immer früher Alkohol konsumieren. Das gehe aber damit einher, dass Jugendliche generell mit vielem früher dran sind: angefangen beim ersten Mal mit Freunden essen gehen bis zum ersten Mal wählen gehen.
  • Ausgehen. Ähnlich wie beim Alkohol ist das Ausgehen Ländersache – in Vorarlberg darf man etwa bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bis 22 Uhr unterwegs sein, während man sich in Tirol bis 14 in Gaststätten nur mit einer Begleitperson, bis 22 Uhr in Gaststätten aufhalten darf. In Wien dürfen Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 22 Uhr, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1 Uhr ausbleiben, danach unbegrenzt. Im Büro von Jugendstadtrat Christian Oxonitsch hat man im Vorjahr 191 Anzeigen gemäß Jugendschutzgesetz gezählt – allerdings fällt darunter nicht nur unerlaubtes Ausgehen, sondern etwa auch Alkoholmissbrauch. „Und da gibt es eine hohe Dunkelziffer“, sagt Anton Schmid, Jugendschutzbeauftragter der MA13 (Bildung und außerschulische Jugendbetreuung).

    Wird ein Jugendlicher bei einem Verstoß erwischt, kann die Polizei ihn zunächst ermahnen, in einigen Fällen kann ein Beratungsgespräch bei der MA11 (Jugendamt) angesetzt werden – davon gab es im Vorjahr insgesamt 62. Zeigt sich der Jugendliche hier uneinsichtig, droht eine Strafe von bis zu 200 Euro.
  • Sex. Fälle, bei denen Jugendliche mit elf, zwölf oder 13 ihr erstes Mal erleben, gibt es immer wieder. Statistisch gesehen sind sie aber die Ausnahme. Tatsächlich hätten Österreicher im Schnitt mit 16 oder 17 Jahren erstmals Sex, sagt Sexualforscher Wolfgang Kostenwein. Bei der letzten großen repräsentativen Umfrage sei die Zahl der Zwölfjährigen, die schon Sex hatten, mit zirka drei bis vier Fällen bei 1000 Befragten statistisch irrelevant gewesen. Vor dem Gesetz ist Sex mit unter 14–Jährigen verboten, außer der Partner ist selbst unter 14. Eine Ausnahme: Der eine ist 13 Jahre alt und der Partner maximal drei Jahre älter.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2015)

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