Onkel mischte Kindern Haschisch ins Joghurt: Haft

In der Wohung des Angeklagten wurde auch Cannabis sichergestellt. (Bild: Cannabispflanze, Symbolbild)
In der Wohung des Angeklagten wurde auch Cannabis sichergestellt. (Bild: Cannabispflanze, Symbolbild) REUTERS
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Der 17-fach vorbestrafte Mann wurde zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er vier Jugendlichen Joghurt serviert hatte, das mit Haschisch versetzt war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Landesgericht Salzburg ist ein 48-jähriger Mann zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er im vergangenen Herbst drei Minderjährigen Joghurt serviert hat, das mit Haschisch versetzt war. Vier Monate muss der 17-fach vorbestrafte Mann tatsächlich ins Gefängnis, außerdem ordnete Richter Christoph Weber Bewährungshilfe an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der damals arbeitslose Salzburger raucht schon seit Jahrzehnten. "Wegen Depressionen und gesundheitlichen Sachen. Mir geht es darum, das innere Gleichgewicht zu finden", erzählte er dem Richter. Dass der Angeklagte darum meist Cannabis zu Hause hatte, war in seinem Umfeld bekannt - auch seinem 13-jährigen Neffen. Als dieser im vergangenen Oktober von einem Bekannten (18) gefragt wurde, wo man etwas zum Rauchen kaufen kann, führte der gemeinsame Weg zum Onkel.

In der Wohnung des Angeklagten wechselten nicht nur zwei Gramm Cannabis den Besitzer, das Gespräch fiel rasch darauf, wie man mit Haschisch Brownies oder Cookies machen könne. Wie man die backe, wisse er nicht, meinte der Onkel, aber er könne ja Haschisch in ein Joghurt mischen. "Und dann hat er uns gefragt, ob wir so eines haben wollen und wir haben Ja gesagt", erzählte der 13-Jährige vor Gericht. Während er im nächsten Supermarkt Joghurt kaufte, stießen auch seine 14-jährige Schwester und ein Freund (16) hinzu. Dann mischte der Angeklagte das Drogen-Joghurt an, alle vier Besucher aßen davon.

Der Angeklagte sagte im Prozess zunächst, er sei von den Vieren "mindestens 20 Mal angebettelt worden", sie das versetzte Joghurt probieren zu lassen. Später räumte er ein, dass er es ihnen selbst angeboten hat. Er habe zwar gewusst, dass seine Nichte und sein Neffe minderjährig sind, sich darüber aber keine Gedanken gemacht. Aber der dritte Bub habe einen Bartflaum gehabt, und der Vierte sei klar älter gewesen.

Kinder mussten ins Krankenhaus

Kurz nachdem es das Joghurt probiert hatte, wurde dem Mädchen schlecht. Sie ging nach Hause, dort wurde ihr schwindelig. Die Schülerin erbrach und wurde bewusstlos. "Dann kann ich mich an nichts mehr erinnern." Beim Eintreffen der Rettung war das Mädchen nicht mehr ansprechbar, erst im Krankenhaus wachte es wieder auf. Diagnose: Cannabis-Intoxikation. Auch ihrem Bruder bekam das Joghurt nicht gut, er kippte um, war aber nur kurz ohnmächtig. Folgeschäden trugen beide nicht davon, nach einer Nacht zur Kontrolle im Spital durften beide wieder nach Hause. Die beiden älteren Konsumenten hatten keinerlei Probleme.

"Es ist ok, dass ich heute da sitze. Es tut mir leid. Ich habe mein Hirn ausgeschaltet und nicht nachgedacht, was das für Konsequenzen haben kann", sagte der Angeklagte. Am Urteil mit den vier Monaten unbedingt hatte er dann allerdings doch schwer zu schlucken, auch weil er seit ein paar Monaten wieder einer Arbeit nachgeht.

Bendenkzeit erbeten

Zwar versicherte der Richter, dass der Angeklagte angesichts der vielen Vorstrafen und der 365 Gramm Cannabis, die man in seiner Wohnung fand, durchaus glimpflich davon gekommen sei. Außerdem habe ein Antrag auf eine Fußfessel bei ihm gute Chancen. Das beruhigte den 48-Jährigen allerdings nicht. "Was, wenn ich die nicht bekomme? Dann bekomme ich Existenzprobleme." Er erbat sich nach dem Urteil Bedenkzeit.

(APA )

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