Causa Alijew: Gutachten sorgt für Kritik

Für Opfer-Vertreter Lansky ist es "ein ganz normaler Vorgang", dass er Experten der Berliner Charite in Kasachstan als Sachverständigen vorschlug.

Die Anklage im Alijew-Prozess stützt sich in einem nicht unwesentlichen Bereich auf ein Gutachten des Direktors des Instituts für Rechtsmedizin an der Berliner Charite, Michael Tsokos. Dieser war in Verbindung mit der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzer und Partner (LGP) und damit einer Verfahrensbeteiligten gestanden. Für Gabriel Lansky "ein ganz normaler Vorgang", wie er erläuterte.

LGP hat sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren gegen Rachat Alijew, den ehemaligen Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew, angeschlossen. Die Kanzlei vertritt über den kasachischen Opfer-Verein "Tagdyr" unter anderem die Interessen von Armangul Kapasheva und Sholpan Khasenova, die Witwen der getöteten Nurbank-Manager. Beide sind für morgen, Freitag, und bei Bedarf auch am kommenden Montag als Zeuginnen vorgesehen.

Sein am 17. Mai 2011 erstelltes, 17 Seiten umfassendes Gutachten zur Todesursache der Ende Jänner 2007 verschwundenen kasachischen Banker Zholdas Timraliyev und Aybar Khasenov, das Aktenbestandteil des Wiener Strafverfahrens ist, hatte Tsokos am 24. Mai 2011 Lansky zur Kenntnisnahme kommen lassen. "In der Anlage übersende ich Ihnen die nach Ihren Anmerkungen und Kommentaren vom 23. Mai 2001 ergänzte rechtsmedizinische Expertise", heißt es in seinem an LGP gerichteten Schreiben.

Darauf angesprochen, verwies Lansky am Donnerstag zunächst darauf, er sei sowohl in Kasachstan als auch in Österreich ausgewiesener Opfer-Vertreter. Als solcher habe er nach dem Auffinden der Leichen beim kasachischen Innenministerium beantragt, man möge Tsokos - einen renommierten, international anerkannten Gerichtsmediziner - zum Sachverständigen bestellen, um die Umstände des Todes der zwei Banker von einem ausgewiesenen Fachmann klären zu lassen.

"Ermittlungen nicht der Mühe wert"

"Zu meinem größten Bedauern hat es die Republik Österreich damals ja nicht der Mühe wert gefunden, selbst Ermittlungsschritte zu setzen", betonte Lansky. Dabei wären zur Beweissicherung unaufschiebbare Maßnahmen zu setzen gewesen. Seine Aufgabe als Vertreter der Witwen sei es gewesen, dafür Sorge zu tragen, "dass eine nach westlichen Maßstäben bestmögliche gerichtsmedizinische Untersuchung stattfindet". Seinem Antrag sei seitens der kasachischen Behörden entsprochen und Tsokos beigezogen worden.

Am 16. Juni 2011 nahm Tsokos an einer Pressekonferenz in Almaty zum Fall Timraliyev/Khasenov teil, wobei er nach vorliegenden Informationen von LGP offenbar mit einem Privatjet eingeflogen wurde. Dafür erhielt Tsokos ein Honorar von 10.000 Euro, das offenbar von LGP beglichen wurde. "Bitte zur Überweisung vorbereiten + zum Akt", so eine mit 21. Juni 2011 datierte Anweisung einer Kanzlei-Mitarbeiterin an die Buchhaltung und das "Russland-Sekretariat" bei LGP. Dazu bemerkte Lansky sinngemäß, es verstehe sich von selbst, dass eine Koryphäe wie Tsokos nicht gratis an einer Pressekonferenz teilnimmt.

Der ehemalige Vorstands-Vorsitzende der Nurbank, Abilmazhen Gilimov, erklärte am Donnerstagnachmittag in seiner ergänzenden Befragung im Alijew-Prozess, er sei vor seiner zeugenschaftlichen Einvernahme beim Bundeskriminalamt nicht von Vertretern der Kanzlei LGP in einem Wiener Hotel auf seine Aussage "präpariert" worden. Auf Befragen von Verteidiger Walter Engler, ob man mit ihm ein Frage-Antwort-Spiel eingeübt habe, meinte Gilimov: "Ein Training hat es nicht gegeben. Ich habe mich beraten lassen, wie detailreich geantwortet werden soll." Die Anwälte bei LGP wären "Profis", er lasse sich aber nicht vorschreiben, was er zu sagen habe. Als Engler wissen wollte, ob man Gilimov vor seiner Anreise zum Prozess Anweisungen erteilt habe, bestimmte Aussagen zu tätigen, meinte dieser: "Ich habe meine Aussage seit mehr als acht Jahren nicht verändert. Ich hab' diese Tragödie selbst erlebt. Niemand kann mir sagen, was ich sagen soll." Die Verhandlung wird morgen, Freitag, fortgesetzt.

(APA)

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