Prozess: Bursch verging sich an siebenjähriger Cousine

Der Angeklagte hat den jahrelangen Missbrauch nach eigenen Angaben vor seinem 14. Geburtstag beendet. Das Gericht sprach den Burschen frei.

Weil er seine anfangs siebenjährige Großcousine von 2009 bis 2011 wiederholt sexuell missbraucht hatte, musste sich am Dienstag ein 17-Jähriger am Wiener Landesgericht verantworten. Da er nach eigenen Angaben die Übergriffe aber vor seinem 14. Geburtstag eingestellt hatte, wurde er wegen Strafunmündigkeit im Zweifel rechtskräftig freigesprochen.

Begonnen hatten die Übergriffe mit Küssen, geendet haben sie mit dem vollzogenen Beischlaf sowie anderen Praktiken. Der Bursch war zu Beginn elf, sein Opfer sieben Jahre alt. Schauplatz war zumeist das Ferienhaus der Großeltern, die davon jahrelang ebenso wenig mitbekamen wie die Eltern der beiden Kinder. Kurz vor seinem 14. Geburtstag im September 2011 will der Angeklagte damit aufgehört haben - einerseits weil das Mädchen ihm erzählte, ihre Periode bekommen zu haben, und er nicht wollte, dass etwas "passiert". Aber er habe auch selbst realisiert, "dass es falsch ist" und "mich alle hassen, wenn es herauskommt".

Keine Therapie verordnet

So weit war es 2013 im Zuge eines riesigen Familienstreits, der deshalb ausgebrochen war, weil der Freund der Mutter das Mädchen ebenfalls sexuell belästigt haben soll, wie die Mutter des Burschen erzählte. Im Zuge der Auseinandersetzung erzählte die Kleine von den Vorfällen mit ihrem Cousin. "Ich war wie vor den Kopf gestoßen", sagte die Mutter im Zeugenstand.

Dem nun 17-Jährigen kam zugute, dass sich die Kleine nicht mehr genau erinnern konnte, wann der Missbrauch beendet wurde. Bei ihren Aussagen war einmal die Rede von Sommer, aber auch, dass es schon winterlich kalt gewesen war. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Beate Matschnig sprach den Burschen frei. Das Urteil erging im Zweifel für den Angeklagten. Der Spruch hat allerdings den Nachteil für den Burschen, dass das Gericht nun keine Therapie anordnen kann. Das Jugendamt glaubt übrigens, dass der Arbeitslose keine benötigt. Bis auf ein kurzes Gespräch mit einem Psychologen blieb ihm daher jede professionelle Hilfe versagt. Laut seiner Mutter bezahlt die Gebietskrankenkasse keine Therapie und sie könne sich als Alleinerziehende keine Behandlung leisten.

(APA)

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