Fünf Burgenländer waren in Ulrich Seidls Doku "Im Keller" zu sehen, wie sie unter einer Hakenkreuzfahne feiern. Ermittelt wird nur mehr gegen den Eigentümer.
Der Auftritt von fünf Burgenländern, die in Ulrich Seidls Dokumentarfilm "Im Keller"feiernd vor einem Hitlerbild und einer Hakenkreuzfahne zu sehen waren, hat für einen von ihnen rechtliche Folgen: Der Eigentümer des Kellers wurde wegen Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes angeklagt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Dienstag einen Bericht des ORF Burgenland.
Die Anklage sei noch nicht rechtskräftig, hieß es. Die Affäre hatte im vergangenen September, als der Film erschien, für Aufregung gesorgt. Zwei ÖVP-Gemeinderäte, die in der Kellerszene zu sehen waren, legten ihr Mandat zurück und traten aus der Volkspartei aus.
Ermittlungen gegen vier Personen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hatte gegen alle fünf Beteiligten Erhebungen wegen Verdachts auf Wiederbetätigung eingeleitet. Im Fall von vier Personen wurde das Verfahren eingestellt, so der Sprecher der Anklagebehörde, Roland Koch.
Die Einstellungen würden nun noch - wie dies üblich sei, wenn eine Tat in den Bereich der Schöffen- oder Geschworenengerichtsbarkeit falle - vom Rechtsschutzbeauftragten des Justizressorts geprüft.
(APA)