Serien-Bankräuber: Zehn Jahre Haft und zweiter Prozess

Ein 43-Jähriger wurde in Wien für mehrere Banküberfälle verurteilt. Ein Raub wird separat verhandelt, dabei wird es wohl auch um versuchten Mord gehen.

Ein 43-jähriger Ungar ist am Montag im Wiener Straflandesgericht als Serien-Bankräuber zu einer Freiheitsstrafe von vorerst zehn Jahren verurteilt worden. Allerdings dürfte es für den Mann noch "dicker" kommen: Ein Raub, bei dem er auf den Leiter einer "Raiffeisen"-Filiale in Wien-Liesing geschossen hatte, wurde mangels Spruchreife ausgeschieden und wird separat weiterverhandelt.

In diesem Verfahren wird es für den Angeklagten auch um versuchten Mord gehen. Staatsanwalt Kurt Hankiewicz machte unmissverständlich klar, dass er seine Anklage in diese Richtung ausdehnen wird. Bei dem Überfall hatte der Ungar am 22. Oktober 2014 von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht. Wie der Filialleiter als Zeuge dem Schöffensenat eindrücklich schilderte, nahm ihn der Räuber ins Visier und drückte aus einer Entfernung von fünf Metern ab. Nur dem Umstand, dass der Körper des Bankers zum Zeitpunkt der Schussabgabe teilweise von einem metallenen Raumteiler verdeckt war, verdankt es der 53-Jährige, dass er unverletzt blieb. Der Paravant lenkte das Projektil ab.

Urteil für drei Überfälle

Verurteilt wurde der Mann am Dienstag vorerst für drei Überfälle, bei denen er insgesamt rund 95.000 Euro erbeutet hatte. Es handelte sich dabei jeweils um Überfälle auf Volksbank-Filialen in Wiener Randbezirken. Der erste Coup datierte zurück in den September 2011. Im Dezember 2012 erbeutete der Ungar in einer anderen Zweigstelle 68.500 Euro, im März 2014 waren es 13.000 Euro.

Freigesprochen wurde der Mann von einem Überfall aus dem Juli 2011. Diesen Bankraub hatte er im Unterschied zu den anderen Taten abgestritten. Auch die Zeugen erkannten ihn nicht als den Täter wieder.

Gegen die über ihn verhängte zehnjährige Freiheitsstrafe legte der Mann Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Auch der Staatsanwalt ging in Berufung. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(APA)

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