Vergangenen Sommer wurde in Niederösterreich ein flüchtender Tankstellenräuber von der Polizei erschossen. Der Waffengebrauch war gerechtfertigt, sagt der Staatsanwalt.
Fast elf Monate nach dem Tod eines - verhinderten - Tankstellenräubers in Neunkirchen durch Schüsse aus Polizeiwaffen steht fest, dass es keine Anklage gegen die Beamten geben wird. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat entsprechende Medienberichte am Freitag bestätigt. Der Schusswaffengebrauch am 3. Juli 2014 sei demnach gerechtfertigt gewesen.
Weil die Softgun des 21-jährigen Verdächtigen täuschend echt ausgesehen habe, sei eine so genannte Putativnotwehr- bzw. Putativnothilfesituation vorgelegen, sagt Erich Habitzl, Sprecher der Anklagebehörde. Die Beamten seien also zu Recht davon ausgeht, dass die für die Notwehr erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Beamte nach Verfolgung bedroht
Der junge Mann war am 3. Juli ohne Beute von einer Tankstelle in Wiener Neustadt mit dem Wagen seiner Mutter auf die B17 Richtung Neunkirchen geflüchtet. Im Zuge einer Alarmfahndung war ihm die Exekutive auf den Fersen. Der 21-Jährige ließ sich jedoch zunächst nicht anhalten. Als er dann kaum 100 Meter nach der Ortstafel der Bezirksstadt gestoppt wurde, bedrohte er die Beamten mit der Softgun, worauf die Verfolger schossen. Der Verdächtige sackte tödlich getroffen zusammen. Unter dem Fahrersitz im Auto wurde auch eine revolverähnliche CO2-Waffe sichergestellt, auf dem Beifahrersitz lag ein Fixiermesser.
(APA/Red.)