Gericht stärkt Bürgerrecht auf saubere Luft

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ARCHIVBILD / THEMENBILD: FEINSTAUBBELASTUNGAPA/DPA/ALEXANDER RÜSCHE
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Grazer Ehepaar siegt vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen das Land Steiermark.

Bürger können sich dagegen wehren, wenn die Politik es verabsäumt, für saubere Luft zu sorgen. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hervor.

Ein Ehepaar hatte beim steirischen Landeshauptmann beantragt, Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung in Graz zu sorgen. Dabei stützte sich das Paar auf die Luftqualitätsrichtlinie der EU. Sowohl der Landeshauptmann als auch später das Landesverwaltungsgericht betrachten die Initiative der Bürger aber als unzulässig.

Der VwGH (Ro 2014/07/0096) erklärte, dass das Paar sehr wohl ein Antragsrecht habe, weil alle nötigen Voraussetzungen dafür vorlägen. Die Familie sei von der schlechten Luft unmittelbar betroffen. Die Politik habe es verabsäumt, die Frist zur Einhaltung der Grenzwerte zu verlängern. Und die Grenzwerte seien tatsächlich überschritten gewesen. (aich)

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