Toni's Freilandeier: Prozess endet mit Schuldsprüchen

Archivbild: Toni Hubmann beim Prozessstart
Archivbild: Toni Hubmann beim ProzessstartAPA/ELMAR GUBISCH
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Der Unternehmer Toni Hubmann bekommt 22 Monate bedingte Haft, drei weitere Angeklagte 14 bis 17 Monate

Unternehmer Toni Hubmann, Chef von "Toni's Freilandeier", ist am Donnerstag in Leoben wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu 22 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Seine drei Mitarbeiter bekamen 14 bis 17 Monate bedingte Haft. Die Schöffen glaubten bei der Urteilsfindung den Angaben des ehemaligen Produktionsleiters und sahen die Schuld als erwiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Schuldspruch sollen von 2009 bis 2010 genau 689.260 Eier, die nicht mehr ganz frisch waren, in den Handel gebracht worden sein. Ein Schaden von mehr als 109.000 Euro soll dadurch entstanden sein. Konsumenten erwarben Ware, "die nicht mehr zum Verzehr geeignet waren", führte Richterin Barbara Grundbichler aus. Rund 100.000 Eier wurden nicht aus der Anklage übernommen, weil diese nicht eindeutig zuordenbar waren.

Nach der ausführlichen Urteilsbegründung hat die Staatsanwaltschaft Berufung hinsichtlich der Strafhöhe angemeldet. Die Verteidigung von Hubmann und zwei seiner ebenfalls angeklagten Mitarbeiter kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der ehemalige Produktionsleiter bat um drei Tage Bedenkzeit.

Hubmann zeigte sich nach dem Urteil im Gespräch mit der Austria Presseagentur enttäuscht: "Ich finde es ungerecht, dass zwei meiner Mitarbeiter hineingezogen wurden und dieser Liste des ehemaligen Produktionsleiters so große Aufmerksamkeit geschenkt wurde." Er will die Anschuldigungen in der Berufung widerlegen. Betriebsintern werde die Datenbank überarbeitet, damit in Zukunft "unrichtige Anschuldigungen widerlegt werden können". Er sei froh, dass er vorerst ohne unbedingte Haft davongekommen ist: "Vielleicht weil ich mit Freilandhühnern zu tun habe und die nicht einsperre, wollte das Gericht mich auch nicht einsperren", meinte er.

Die Staatsanwältin hatte ihre Anklage auf die Aussagen des ehemaligen Produktionsleiters gestützt, der sich mit seinen Angaben selbst auf die Anklagebank gebracht hatte: "Er hat nicht versucht, etwas ganz dramatisch darzustellen, da war für mich keine Bezichtigungstendenz erkennbar. Außerdem haben die Zeugen seine Aussagen bestätigt." Zudem habe er nicht nur "mit dem Finger auf andere gezeigt", sondern auch auf sich selber und sich damit einer Strafe von ein bis zehn Jahren ausgesetzt, sagte sie in ihrem Schlussplädoyer am Vormittag.

Hubmann dagegen habe im Prozess stets vorsichtige Angaben gemacht, meinte die Staatsanwältin. Seine vorgelegten Listen hätten sich widersprochen und der Beschuldigte habe zu Prozessbeginn selbst gesagt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum "kundenspezifisch" sei: "Es kann aber nicht sein, dass ein Ei nicht ein und dasselbe Datum hat, wenn es zum Billa oder zum Spar geht."

Die Verteidigung von Hubmann dagegen meinte noch Stunden vor dem Urteil, dass der Schuldbeweis nicht gelungen sei: "Die Staatsanwaltschaft hat sich nur die Rosinen herausgepickt." Die vom ehemaligen Produktionsleiter vorgelegte Liste sei der einzige Beweis, den sie habe, und diese sei "völlig demaskiert" worden: "Der Viertangeklagte weiß ja selber nicht, ob die Liste stimmt." Der Anwalt meinte, dass die rund 180 Zettel von Anfang an vorbereitet waren, nach dem Motto "Dem Hubmann wischen wir eins aus." Er bezweifelte, dass die geladenen Zeugen die Wahrheit gesagt haben: "Es heißt, nirgends wird soviel gelogen wie bei Gericht." Manipulationen hätten im fraglichen Zeitraum bei den mehr als 20 Kontrollen auffallen müssen. Er gestand, es sei nicht zu 100 Prozent gelungen, die Unschuld zu beweisen, aber im Zweifel sei für den Angeklagten zu entscheiden.

(APA)

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