22-Jähriger wegen Sex mit 13-jähriger "Verlobter" verurteilt

Der Mann, der wie das Mädchen der Volksgruppe der Roma angehört, war bei dem Prozess in Salzburg geständig. Er habe jedoch "nicht gewusst, dass das strafbar ist".

Ein 22-Jähriger wurde am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 15 Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt. Er soll mit einem 13-jährigen Mädchen, das wie er der Volksgruppe Roma angehört, in Salzburg mehrfach Geschlechtsverkehr gehabt haben. Der Rumäne sagte, er habe nicht gewusst, das dies in Österreich strafbar sei.

Der Beschuldigte, der am 2. Mai verhaftet wurde, wirkte zu Prozessbeginn betroffen, er wischte sich eine Träne aus den Augen. Nachdem seine Verteidigerin erklärt hatte, dass sich der bisher unbescholtene Mann zur Tat an sich schuldig bekenne, es ihm aber erst jetzt bewusst sei, dass er etwas Falsches gemacht habe, kam der Angeklagte bei der Befragung durch den vorsitzenden Richter Roland Finster selbst zu Wort.

Mädchen zur Frau versprochen

Eine Dolmetscherin übersetzte seine zaghaften Angaben: Ja, er habe im April in der Stadt Salzburg und zuvor schon in Rumänien mit dem Mädchen geschlechtlich verkehrt. Ihre Eltern hätten sie ihm aber zur Frau "versprochen". Allerdings habe er erst in Salzburg erfahren, dass seine Freundin 13 Jahre alt sei.

Es sei Tradition in seiner Volksgruppe, dass die Eltern ihre Kinder "verheiraten", wenn sie noch klein seien, erklärte der 22-Jährige. "Ich bin jetzt noch nicht mit ihr verheiratet. Aber später. Sie ist jetzt schwanger." Dass der Geschlechtsverkehr mit unter 14-Jährigen sowohl in Österreich als auch in Rumänien gesetzlich verboten ist, "das wusste ich nicht", sagte er mit leiser Stimme. Die Eltern des Mädchens hätten ihm die Jugendliche nach Österreich mitgegeben und ihm für die Einreise eine "Vollmacht" überreicht, die bestätige, dass sie von ihm begleitet werde. Auf dem offenbar notariell beglaubigten Schreiben war die Reise nach Salzburg "für touristische Zwecke" ausgewiesen, wie die Dolmetscherin dem Schöffensenat übersetzte.

Staatsanwalt Andreas Allex gab als Tatzeitraum Anfang April bis 2. Mai 2015 an. Der Vater des Angeklagten, der im Frühling seinen Sohn nach Österreich begleitet hatte - die beiden arbeiteten in Salzburg als Zeitungsverkäufer - erklärte dem Gericht noch einmal, was es mit dem "Brauchtum" auf sich hat: "Bei uns ist das so: Wenn die Kinder und Eltern einverstanden sind, dann leben sie zusammen, bis sie heiraten."

13-Jährige einverstanden

Gegenüber der Polizei hatte die 13-Jährige angegeben, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr auch einverstanden gewesen sei. Das Mädchen wurde am 28. April von einer Polizeistreife aufgegriffen. Sie erzählte, dass sie Ende März mit dem ihr versprochenen Mann und dessen Vater nach Salzburg gereist war, um dort zu betteln. Gemeinsam mit anderen Bettlern hätten sie unter einer Brücke übernachtet. Nun sie sei im zweiten Monat schwanger.

Bei der kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht nahm sie allerdings von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Nach der Verhaftung ihres Freundes hatte sie die Unterbringung in einer Kriseneinrichtung verweigert. Sie wurde der Oberhut des Vaters des Angeklagten übergeben. Angehörige, die heute im Gerichtssaal saßen, erklärten, die Eltern der 13-Jährigen machten sich nun Sorgen, dass sie das Ungeborene verliere, "weil sie sehr traurig ist".

U-Haft angerechnet, Verurteilter freigelassen

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Da der Rumäne bereits mehr als zwei Monate in Untersuchungshaft war, wurde er heute aus dem Gefängnis entlassen. Der Strafrahmen für das Delikt "schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen" reichte in diesem Fall von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft. Als Milderungsgründe wurden das Geständnis des Angeklagten und dessen bisherige Unbescholtenheit gewertet. Erschwerend war, dass der Geschlechtsverkehr mit Unmündigen sowohl in Rumänien als auch in Österreich strafbar ist. Das Gericht schenkte den Aussagen des 22-Jährigen, er habe davon nichts gewusst, keinen Glauben.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.