Vorarlberg: Streit um Kuhglocken landet vor Gericht

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Ein Hotelier beklagt sich, dass seine Gäste wegen der Kuhglocken benachbarter Bauern früher als geplant abreisen. Die Verhandlung wurde vertagt.

In der Vorarlberger Gemeinde Zwischenwasser (Bez. Feldkirch) ist ein Streit um den Lärm von Kuhglocken ausgebrochen. Weil anscheinend Gäste durch das Gebimmel um ihre Nachtruhe gebracht werden, hat ein Hotelier Klage gegen Bauern eingebracht. Die erste Verhandlung am Bezirksgericht Feldkirch endete am Mittwoch ohne Urteil. Es wird ein Gutachten erstellt, berichtet der ORF.

Die beiden Parteien demonstrierten vor Gericht eindeutig ihre Standpunkte. Während die Bauern kleine Glocken - Ziegenglockengröße - mitgebracht hatten, war das Exemplar des Hoteliers etwa um das Sechsfache größer. "Lärm um nichts" war es für die einen, für den anderen handfester Lärm.

Vergleich mit Motorrad oder Presslufthammer

Das nächtliche Glockengeläute auf dem Nachbargrundstück veranlasse Gäste, früher als geplant abzureisen, beklagte sich der Hotelier. Nach Angaben der "Vorarlberger Nachrichten" fordert er einen Schadensbetrag in Höhe von 7000 Euro. Die Bauern hingegen sind laut Darstellung der Tageszeitung der Ansicht, dass es sich bei der Klage um eine Racheaktion handle. Versuche, den Konflikt auf gütlichem Wege zu beseitigen, sind jedenfalls gescheitert. So will der Hotelier angeboten haben, sich an einer GPS-Lösung finanziell zu beteiligen, damit den sieben Kühen die Glocken abgenommen werden können.

Der Anwalt des Hoteliers legte vor Gericht laut ORF dar, dass gemäß einer Untersuchung an der ETH Zürich eine Kuhglocke einen Geräuschpegel von 100 bis 110 Dezibel erzeugen kann - entsprechend einem Motorrad oder einem Presslufthammer. Die Rechtsvertretung der Bauern hingegen legte ein Gutachten aus einem ähnlich gelagerten Fall in Dornbirn vor, demzufolge in einem zweitinstanzlichen Urteil Glocken für ortsüblich und damit zulässig erklärt wurden.

Das Gericht verfügte die Erstellung einer Expertise über Lärmbelästigung und die Auswirkung auf Menschen. Sobald dieses vorliegt, wird die Verhandlung fortgesetzt.

(APA)

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