E-Zigaretten: VfGH kippt Monopol für Trafiken

(c) APA/Rainer Jensen
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E-Zigaretten dürfen weiter in eigenen Fachgeschäften verkauft werden. Die Gesetzesnovelle, die eine Beschränkung des Verkaufs auf Trafiken vorgesehen hätte, ist bei der Prüfung durchs Verfassungsgericht durchgefallen.

Wien. E-Zigaretten dürfen weiterhin außerhalb von Trafiken in Fachgeschäften verkauft werden. Die Novelle des Tabakmonopolgesetzes, der zufolge der Verkauf mit 1.Oktober auf Trafiken beschränkt worden wäre, ist bei der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof durchgefallen. Die Regierung hatte diese Novelle mit dem Gesundheits- und Jugendschutz, aber auch mit dem Argument, die Einkommen der Trafikanten absichern zu wollen, begründet.

Der VfGH urteilte nun, es sei „nicht erkennbar, inwieweit der Verkauf von verwandten Erzeugnissen durch Trafikanten eine höhere Gewähr für den Gesundheits- und Jugendschutz bietet als der Fachhändler“. Denn das Jugendschutzgesetz gelte für Trafiken und Geschäfte gleichermaßen. Auch das Argument, Trafiken würden strenger kontrolliert, ließ der Gerichtshof nicht gelten. Ebenso wenig wie jenes, dass die Zahl der Abgabestellen durch ein Monopol beschränkt würde – da ja gerade das System der Tabaktrafiken eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung vorsehe. Außerdem wäre die Beschränkung des Verkaufs von E-Zigaretten und Zubehör auf Trafiken ein Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit. Das Gesetz hätte das Ende einer rechtmäßig ausgeübten Tätigkeit angeordnet, was ein schwerwiegenderer Eingriff als eine Ausübungsbeschränkung wäre.

Die Händler von E-Zigaretten und den dazugehörigen Liquids zeigen sich nun erleichtert, sie hatten gegen die Gesetzesnovelle protestiert. Thomas Baburek, Obmann des Vereins der Fachhändler zur Förderung der elektrischen Dampfgeräte meint, so würden zum einen Arbeitsplätze in den Fachgeschäften gesichert. Außerdem seien Ex-Zigarettenraucher, die auf E-Zigaretten umgestiegen sind, nun nicht gezwungen, wieder in Trafiken einzukaufen.

Für Trafikant „unverständlich“

Ganz anders sieht das naturgemäß Josef Prirschl, der Obmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer: Es sei „unverständlich“, dass Produkte, die Hinweise auf ihr Suchtpotenzial und ihre Toxidität enthalten, unkontrolliert verkauft werden dürfen. Im Sinne des Jugendschutzes sei es notwendig, den Verkauf zu beschränken. Und auch in der EU-Tabakprodukterichtlinie vom April 2014 (Österreich muss diese 2016 in nationales Recht umsetzen) werden E-Zigaretten und Liquids anderen Tabakprodukten gleichgestellt. In dieser Richtlinie geht es etwa um Warnhinweise oder Werbeverbot für E-Zigaretten. Auch vom Rauchverbot in der Gastronomie, das ab 2018 in Österreich gelten soll, sind E-Zigaretten genauso wie herkömmliche Tabakwaren betroffen.

Neben gesundheitspolitischen und Jugendschutzgründen geht es den Trafikanten aber freilich auch ums Geschäft: Noch machen E-Zigaretten und die Liquids dafür einen Bruchteil, einen einstelligen Prozentsatz des Umsatzes aus, so Prirschl. Wie sich das in den kommenden Jahren entwickeln wird, sei aber nicht abzusehen. (cim)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.08.2015)

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