Brandstetter setzt auf "zweite Chance" für junge Straftäter

Archivbild: Justizministr Brandstetter
Archivbild: Justizministr BrandstetterAPA/ROLAND SCHLAGER
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Justizminister Brandstetter schickt eine Reform des Jugendgerichtsgesetzes in Begutachtung. U-Haft für Unter-21-Jährige soll es demnach nur mehr in Ausnahmefällen geben.

Unter dem Motto der "zweiten Chance für junge Straftäter" steht die Jugendgerichtsgesetz-Reform, die Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am Mittwoch in Begutachtung schickte. "Oberstes Ziel" sei die Vermeidung von Haft. Die besonderen Regeln für jugendliche Straftäter - z.B. niedrigere Strafuntergrenzen - sollen künftig für junge Erwachsene bis 21 Jahre angewandt werden.

Unter Schwarz-Blau war 2001 die Geltung des Jugendstrafrechts - mit ein paar flankierenden Maßnahmen für junge Erwachsene - von 19 auf 18 Jahre gekürzt worden, 2003 schloss Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) den Jugendgerichtshof in Wien.

Verhalten noch stark beeinflussbar

Brandstetter will mit seiner Reform jetzt "sehr viel tun, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine zweite Chance zu geben, damit sie erfolgreich resozialisiert werden können". Denn man dürfe "nicht davon ausgehen, dass jugendliche und heranwachsende Straftäter ein Leben lang kriminell sind". Ihr Verhalten sei noch stark beeinflussbar, damit stünden die Chancen eines Neubeginns bei ihnen noch besonders hoch, "diese müssen wir nützen", betonte er in einer Aussendung.

Besonders wichtig ist Brandstetter, Haft zu vermeiden. Bereits ergriffene Maßnahmen wie Sozialnetzkonferenzen oder betreute Wohngruppen statt U-Haft werden mit dem Entwurf gesetzlich verankert. Es wird klargestellt, dass U-Haft bei Jugendlichen der Ausnahmefall (bei besonders schweren Straftaten) sein muss. Richter und Staatsanwälte werden angehalten, die Alternativen auch wirklich zu nützen. Sie werden künftig explizit begründen müssen, warum sie U-Haft verhängen. Bei Jugendstraftaten, die in Bezirksgerichts-Zuständigkeit fallen (z.B. Diebstahl, unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, Sachbeschädigung, Körperverletzung), soll keine U-Haft mehr verhängt werden.

Strafhaft kann länger aufgeschoben werden

Für die Straf-Alternative der Diversion soll jungen Straftätern "jemand an die Seite gestellt werden, der sie unterstützt": Bewährungshelfer sollen darauf schauen, dass sie z.B. gemeinnützige Leistungen erbringen. Kommt es doch zur Strafhaft, soll diese für drei Jahre (bisher nur eines) aufgeschoben werden können, wenn es für die Ausbildung nötig ist.

Die gesetzlich vorgesehenen, aber nicht immer durchgeführten speziellen "Jugenderhebungen" sind künftig - bei sonstiger Nichtigkeit - verpflichtend. Künftig wird der Bund auch für die Unterbringung Unter-21-Jähriger in sozialtherapeutischen Wohneinrichtungen die Kosten übernehmen.

Regelungen gelten bis 21

Die speziellen Regelungen für Jugendliche sollen aber nicht mehr nur bis 18, sondern 21 Jahre gelten, kommt der Minister "Forderungen der Praxis" nach. Die "jungen Erwachsenen" werden in den Titel des Jugendgerichtsgesetzes aufgenommen. Damit werden z.B. auch für sie die niedrigeren Strafuntergrenzen gelten - und der Fokus auf Spezialprävention (also dem Straftäter selbst) und weniger der Generalprävention (dem Signal für die gesamte Gesellschaft) liegen.

Brandstetter hat sich des Problems des Jugendstrafvollzuges von Amtsbeginn an intensiv angenommen. Im Sommer 2013 wurde darüber intensiv öffentlich diskutiert - nachdem eine Vergewaltigung eines jugendlichen U-Häftlings in der Justizanstalt Josefstadt und in der Folge andere Missstände bekannt geworden waren. Brandstetter setzte einen "Runden Tisch" ein, dessen Empfehlung nun umgesetzt werden sollen.

Der Entwurf steht für fünf Wochen in Begutachtung. In Kraft treten soll er am 1. Jänner 2016.

(APA)

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