Verurteilungen nach "Homo-Paragrafen" sollen getilgt werden

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2002 wurde das "Schutzalter" für homosexuelle Kontakte aufgehoben. Bis heute scheinen etliche Verurteilungen im Strafregister auf.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will alle Strafregister-Einträge wegen Verurteilungen nach "alten" anti-homosexuellen Strafparagrafen streichen lassen. Nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im November 2012 hat er jetzt den Entwurf für ein eigenes kleines "Tilgungsgesetz" in Begutachtung geschickt.

2002 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Par. 209 Strafgesetzbuch - mit dem "Schutzalter" 18 Jahre (statt sonst 14) für homosexuelle Kontakte - aufgehoben. Schon früher waren andere speziell gegen Homosexuelle gerichtete Straftatbestände gestrichen worden, etwa 1971 das "Totalverbot" oder später spezielle Strafen für homosexuelle Prostitution. Die alten Urteile wurden allerdings nicht aufgehoben und die Verurteilung nicht aus dem Strafregister getilgt - außer die Verurteilten wandten sich an den EGMR.

"Generalamnestie" nicht ganz einfach

Bis heute scheinen laut den Gesetzeserläuterungen im Strafregister 112 Verurteilungen nach Par. 209 auf, 35 nach Par. 210 (homosexuelle Prostitution) plus vier zum Vorgänger-Paragrafen 500 sowie 52 zum "Totalverbot". Mit dem Entwurf soll "ein wesentliches Hindernis für ein Vergessen der Verurteilungen beseitigt und die Resozialisierung gestärkt" werden.

Ein immerhin doch elf Paragrafen langes Gesetz ist nötig, weil eine solche "Generalamnestie" nicht ganz einfach ist: Wenn der Betreffende z.B. schon vorher wegen anderer Vergehen verurteilt worden war, könnte die Tilgung für Par. 209 dazu führen, dass sich die Tilgungsfristen für die anderen Delikte verlängert. Um solche Nachteile zu verhindern, wird nur auf Antrag und mit Einzelfallprüfung getilgt. Der Staatsanwalt hat die Tilgung zu beantragen, wenn für den Verurteilten keine Nachteile zu erwarten sind. Für das Verfahren zuständig ist ein Einzelrichter des Landesgerichts, an dem das Urteil erging.

(APA)

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