Korneuburg: Drei Jahre Haft für bulgarischen Schlepper

Landesgericht Korneuburg
Landesgericht KorneuburgAPA/HELMUT FOHRINGER
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Der Fahrer sei zwar ein kleines Rädchen, aber nur eine harte Bestrafung würde sich in Schlepperkreisen herumsprechen, sagt der Staatsanwalt.

Drei Jahre unbedingte Freiheitsstrafe für die Schleusung von 54 Flüchtlingen in einem VW-Kastenwagen: So hat am Freitag das Urteil in einem Schlepperprozess in Korneuburg gelautet. Der Angeklagte, ein 51-jähriger Bulgare, nahm die Entscheidung des Schöffensenats ebenso an wie der Staatsanwalt. Somit ist Rechtskraft gegeben.

Staatsanwalt Lambert Schöfmann hatte in seinem Schlussvortrag auf die lebensbedrohlichen Umstände verwiesen: 24 Männer, zwölf Frauen und 18 Kinder waren auf acht Quadratmetern im Laderaum eines VW-Kastenwagens zusammengepfercht gewesen. Zwei kollabierten infolge Sauerstoffmangels, eine Frau wurde durch Mund-zu-Mund-Beatmung gerettet. Die Zahl der Geschleusten zeige, dass die Versuche der Gewinnmaximierung der Schlepperorganisationen keine Grenzen mehr kennen.

Harte Bestrafung als Zeichen

Auch wenn die Fahrer wie in diesem Fall nur kleine Rädchen seien, sah Schöfmann generalpräventive Gründe für das Strafausmaß: Nur eine entsprechend harte Bestrafung - bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren - würde sich in Schlepperkreisen herumsprechen.

In der Urteilsbegründung bezeichnete Richter Helmut Neumar unter Hinweis auf den unvorstellbar qualvollen Zustand, dem die 54 Menschen ausgesetzt waren, die mehrfache Qualifizierung der Tat als erschwerend. Jeder erkenne, ob in ein Fahrzeug fünf Personen einsteigen oder Dutzende, betonte er. Die Reumütigkeit des Angeklagten sei dahin gestellt, ortete Neumar eher Selbstmitleid.

"Losgelöst von dem tragischen Geschehen" auf der A4

Natürlich seien auch generalpräventive Gründe berücksichtigt worden, auch wenn das Strafausmaß „losgelöst von dem tragischen Geschehen“ auf der A4 - wo am Donnerstag in einem Kühltransporter mehr als 70 Tote entdeckt worden waren - festgesetzt worden sei.

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