Nicht gender-gerechte Strafzettel werden "händisch berichtigt"

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Seit 1. August muss für Organmandate ein neues, gender-gerechtes Formular verwendet werden. Restbestände werden von den Beamten händisch korrigiert.

Nach der Umstellung auf gender-gerechte Organmandate werden die übrig gebliebenen Strafzettel nun von den Beamten vor Ausstellung "händisch berichtigt". Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Team Stronach an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hervor. Betroffen sind die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich.

Seit 1. August ist es verpflichtend, dass für Organmandate nur noch das gender-gerechte neue "Formular 45" verwendet werden darf. Es blieben aber in einigen Bundesländern alte Blöcke des unkorrekten "Formular 45" übrig. Diese "wenigen Restbestände" würden nun "auf Grund von Anweisungen der Dienstbehörden bei der Fertigung händisch berichtigt/gegendert werden, wodurch keinerlei Kosten anfallen", so Mikl-Leitner.

(APA)

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