Mord in Innsbruck: Prozess endet mit Schuldsprüchen

Ein 34-Jähriger wurde schuldig gesprochen, einen 41-Jährigen ermordet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ein Mitangeklagter bekam ein Jahr Freiheitsstrafe.

Der Prozess nach einer Gewalttat in einer Wohnung im Innsbrucker Stadtteil Pradl im Dezember des vergangenen Jahres hat am Donnerstag am Landesgericht mit zwei Schuldsprüchen geendet. Der 34-jährige Erstangeklagte wurde wegen des Verbrechens des Mordes an einem 41-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteil. Die Geschworenen fällten den Schuldspruch einstimmig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seinem 36-jährigen Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft eine Straftat im Zustand voller Berauschung vorgeworfen. Er bekam ein Jahr Freiheitsstrafe. Auch in seinem Fall fiel das Urteil der Geschworenen einstimmig aus. Sein Anwalt meldete Rechtsmittelverzicht an. Das zweite Urteil war somit rechtskräftig. Der Erstangeklagte soll außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden, der zweite Beschuldigte soll hingegen eine Entzugstherapie in einer Anstalt für Entwöhnungsbedürftige antreten.

Geständnis widerrufen

Staatsanwalt Hannes Wandl hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, gemeinsam einen 41-Jährigen am 16. Dezember 2014 in dessen Wohnung getötet zu haben. Die Beiden sollen das Opfer getreten und geschlagen haben, wobei die tödlichen Tritte und Schläge laut Staatsanwalt dem Erstangeklagten zuzurechnen sind. "Eine Kehlkopf- und eine Zungenbeinverletzung führten schließlich zu einem Blutstau im Gehirn des Opfers", zitierte Wandl aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten. Die Todesursache sei schließlich eine Hirnschwellung gewesen, fügte er hinzu.

Der Erstangeklagte widerrief vor Gericht sein ursprünglich bei der Polizei abgelegtes Geständnis. "Ich bekenne mich der Körperverletzung schuldig, aber nicht des Mordes", meinte der 34-Jährige zu Richterin Helga Moser. "Bei der Einvernahme bei der Polizei habe ich mir irgendetwas zusammen gereimt", sagte der Angeklagte. Er könne sich an nichts mehr erinnern. Als er aber nach der Tat in der Polizeistation aufgewacht sei, habe er Abschürfungen und Schwellungen an seinen Händen entdeckt und gewusst, "dass er etwas getan haben musste".

Auch Mitangeklagter spricht von "Filmriss"

Auch der Zweitangeklagte behauptete, dass er sich an nichts erinnern könne. "Ich weiß noch, dass wir in der Wohnung Alkohol getrunken und Tabletten genommen haben", sagte der 36-Jährige. Danach habe er aber einen Filmriss und könne sich dann erst wieder daran erinnern, dass er in der Polizeistation wieder zu sich gekommen sei.

Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner legte die Einweisung des Erstangeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nahe. "Mit einer über 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit wird der Beschuldigte auch künftig wieder Taten mit schweren Folgen begehen", meinte die Psychiaterin. Die Gutachterin diagnostizierte bei dem 34-Jährigen eine "emotional instabile Persönlichkeitsstörung". Der Angeklagte weise eine ungerichtete Wut und eine grundlegende Gereiztheit auf. "Seine Aggressionen können sich jederzeit gegen jeden entladen", sagte Kastner. Trotzdem war der Beschuldigte laut der Psychiaterin zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

(APA)

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