Günstige Konditionen für Förderung von Wohnbau.
Wien. Die Wirtschaft muss angekurbelt werden, es braucht Arbeitsplätze – und Wohnungen auch. Am Freitag tagte der Bauausschuss und beschloss ein Gesamtpaket, das zur schnelleren und günstigeren Schaffung von Wohnbau beitragen soll.
Kernstück ist die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) mit Gesellschaftern aus dem Kreis der Wohnbaubanken und Bausparkassen – und eine Bundeshaftung von bis zu 500 Millionen Euro. Die Bank soll zusätzlich zur Wohnbauförderung der Länder bis zu 700 Millionen Euro an EU-Mitteln aufnehmen. Das soll in den nächsten fünf Jahren Investitionen in der Höhe von 5,75 Milliarden Euro und 20.000 Arbeitsplätze bringen.
Vermieter zahlt Reparaturen
Ein Teil der Änderungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) ist eine Anti-Spekulationsfrist von zehn Jahren. In diesem Zeitraum soll eine vom Mieter erworbene geförderte Wohnung nicht mit Gewinn veräußert werden dürfen.
Verbesserungen für die Mieter gibt es aber auch: Außer für Bagatellreparaturen – wie z. B. Glühbirnen wechseln – ist künftig der Vermieter zuständig. Bei den gemeinnützigen Bauträgern sorgte diese Änderung für Unmut. (ath)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.12.2015)