Aufrüsten: Mehr Polizei für den Staat

TERRORGEFAHR: POLIZEI AM SILVESTERPFAD
TERRORGEFAHR: POLIZEI AM SILVESTERPFAD(c) APA/HANS PUNZ (HANS PUNZ)
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Nach den islamistischen Attentaten des Jahres 2015 verstärkt die Republik im neuen Jahr den Staatsschutz und die Polizei. Auch eine (neue) Vorratsdatenspeicherung scheint möglich.

Wien. 2015 war – auch – ein Jahr der Angst. Mehrere islamistische Attentate in Europa, insbesondere die Anschläge von Paris (die Mordserie in der Redaktion des Satireblatts „Charlie Hebdo“ im Jänner; die Ermordung von 130 Personen an mehreren Orten im November) beschäftigten die Öffentlichkeit. Das Urteil vieler Medien lautete: Die Sicherheitsbehörden hätten versagt. Fazit: In mehreren Ländern wurden die Sicherheits-Ausgaben erhöht, neue, repressive Maßnahmen umgesetzt oder angekündigt sowie Pläne, die bereits in der Schublade lagen, forciert. Auch in Österreich. 2016 wird somit aus mehreren Gründen das Jahr der Polizei.

Staatsschutzgesetz: Österreich verfügt außerhalb des Militärs über keinen Nachrichtendienst. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat derzeit als Polizeibehörde mit einigen wenigen nachrichtendienstlichen Komponenten eine Zwitterstellung. Und wird diese mit dem neuen Gesetz, das mit Juli 2016 in Kraft treten soll, auch weiterhin haben. Allerdings wird das Aufgabengebiet der Vorfeldaufklärung, das typische Terrain eines Nachrichtendienstes, vergrößert und gleichzeitig auf einen präzise formulierten Deliktskatalog beschränkt. Dieser umfasst neben terroristischen und strafbaren weltanschaulichen Aktivitäten auch die Mitarbeit für fremde Geheimdienste und Industriespionage. Um aufzuklären – eben noch bevor es zu konkreten Vorbereitungen oder Tathandlungen der Beobachteten kommt, erhält das Amt mehr Möglichkeiten. Daten über diese Art von Ermittlungen dürfen künftig bis zu sechs Jahre lang zentral gespeichert werden. Mit der Massenspeicherung von Metadaten hat diese Art der Datenauswertung jedoch nichts gemein.

Vorratsdatenspeicherung: Die automatische Speicherung von Verkehrsdaten für Internet- und Telekommunikation gibt es nicht mehr. Wer wann mit wem und von wo aus Kontakt hatte, wurde zwar schon einmal für sechs Monate gespeichert. Der Europäische Gerichtshof und auch der österreichische Verfassungsgerichtshof kippten die Regelung jedoch. Spätestens seit dem Paris-Terror vom November spricht man auch innerhalb der Regierung wieder über die Möglichkeit, eine nationale Ersatzlösung für die gekippte EU-Richtlinie zu schaffen.

Innerhalb der Polizei gibt es entsprechende Wünsche schon länger. Als treibende Kraft trat hier bisher die ÖVP auf. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner äußerten sich entsprechend. ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter will entsprechende Möglichkeiten prüfen.

Welche das sein könnten? Deutschland hat es vorgemacht. Mitte Dezember trat dort die hausgemachte Ersatzregelung der einst gekippten Massenspeicherung in Kraft. Im Prinzip speichern die Provider dort für die Behörden die gleichen Daten wie vorher. Nur die Speicherdauer ist kürzer. Nach der alten Regel lagen die Daten zumindest ein halbes Jahr vor. Deutschland beschränkt sich nun auf zehn Wochen. Standortdaten von Mobiltelefonen sollen vier Wochen lang vorrätig sein. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch hierzulande eine ähnliche Entwicklung kommen wird.

Aufrüstung: Nach dem Anschlag auf „Charlie Hebdo“ und der anschließenden Geiselnahme beschloss der Bund rasch eine größere Investition. Bis einschließlich 2018 sollen zusätzlich 260 Million Euro an die Polizei fließen. Etwa die Hälfte davon geht in die Aufstockung des Personals. 29 Mio. Euro sind für ballistische Schutzhelme und Schutzwesten und die Anschaffung mehrerer gepanzerter Fahrzeuge reserviert. Auch neue, technische Geräte zur Observation werden angeschafft. In den Schutz eigener Standorte sowie zusätzliches Training von Spezialisten sollen weitere Mittel fließen. Das Bundesheer unterstützt die Polizei künftig auf Wunsch mit seinen Großhubschraubern.

Ausnahmezustand: Die Debatte hat gerade erst begonnen. Welche Durchgriffsrechte soll die Bundesregierung bei großen Terrorlagen wie in Paris oder einige Tage später in Brüssel, als die U-Bahn gesperrt wurde, haben? Darf, und wenn ja, soll der Staat dann auch Bürgerrechte einschränken? Soll es in Österreich auch die Möglichkeit geben, einen Ausnahmezustand auszurufen? 2016 werden auch darüber Gespräche geführt werden.

So trat etwa ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl dafür ein, die Möglichkeit eines Ausnahmezustands nicht nur für Terrorlagen anzudenken. Ein solcher könne auch bei einem großflächigen Stromausfall (Blackout) oder einer Naturkatastrophe notwendig sein. Innerhalb der SPÖ ist man diesbezüglich noch sehr vorsichtig. Bundeskanzler Werner Faymann sprach von einer „Idee“, die der Koalitionspartner vorgebracht habe. Vorschläge zu Gesetzen gebe es (noch) nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.01.2016)

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