Pfadfinder missbrauchte Buben: Staatsanwältin will höhere Strafe

Die Staatsanwaltschaft Wien legt Berufung gegen die Strafhöhe für jenen ehemaligen Pfadfinder-Führer ein, der über Jahrzehnte Schutzbefehle missbrauchte.

Die vier Jahre Haft, die am vergangenen Freitag über einen ehemaligen Wiener Pfadfinder-Führer verhängt wurden, der über zwei Jahrzehnte hinweg drei zu den Tatzeiträumen jeweils unmündige Buben missbraucht hatte, sind der Staatsanwaltschaft zu wenig. Wie Behördensprecherin Nina Bussek am Montag mitteilte, legte Staatsanwältin Andrea Kain Berufung gegen die Strafhöhe ein.

Der 59-Jährige war im Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sittlicher Gefährdung Unmündiger schuldig erkannt worden. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass sich der Mann von 1994 bis zu seiner Festnahme im April 2015 an drei Schützlingen vergangen hatte, die ihm als "Wölflinge" - Kinder im Alter zwischen sieben und zehn - anvertraut waren. Der älteste Betroffene - heute 28 Jahre alt - wurde zu Oral- und Analverkehr gezwungen.

Der Angeklagte hatte sämtliche Vorwürfe abgestritten. Allerdings ist der Schuldspruch bereits rechtskräftig. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Leonhard Kregcjk nahm der 59-Jährige von Rechtsmitteln Abstand - vermutlich nicht zuletzt deshalb, weil dem Schöffensenat bei der Strafbemessung ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zur Verfügung gestanden wäre.

(APA)

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