Tirol: Prozess gegen Bergführer nach Lawinenabgang

Zwei Menschen waren bei einem Lawinenabgang ums Leben gekommen, nun wurde der Bergführer angeklagt (Symbolbild).
Zwei Menschen waren bei einem Lawinenabgang ums Leben gekommen, nun wurde der Bergführer angeklagt (Symbolbild). APA/Polizei, Bergrettung
  • Drucken

Ein 33-jähriger Bergführer wird kommende Woche wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht stehen. Er hatte Skifahrer in einen Lawinenhang geführt, zwei Menschen starben.

Kommenden Freitag muss sich ein 33-jähriger Bergführer wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen im Landesgericht Innsbruck verantworten. Bei einem Lawinenunglück in Tirol am 19. Jänner 2015 kamen zwei Mitglieder einer siebenköpfigen Gruppe aus Deutschland ums Leben. Die Gruppe wurde von dem staatlich geprüften Berg- und Skiführer geleitet.

Der 33-Jährige ließ nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter Auslassung der Sorgfaltspflicht bei besonders gefährlichen Verhältnissen die Gruppe nur mit "Respektabständen" in einen 40 Grad steilen Hang einfahren. Der Bergführer muss sich außerdem wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten.

Der Beschuldigte war eine Variante nördlich der Valluga in Richtung Zürs (Gemeinde Lech) gefahren. Die Strecke war noch unverspurt. Als einer der Skifahrer in den Hang einfuhr, löste sich plötzlich ein Schneebrett und riss vier Gruppenmitglieder in die Tiefe. Drei von ihnen wurden von den Schneemassen rund 800 Meter mitgeschleudert. Zwei Menschen starben, zwei weitere wurden verletzt.

Nach Ansicht der Anklagebehörde wäre die Westvariante der Valluga weniger risikoträchtig gewesen. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem Skiführer bis zu drei Jahre Haft.

(APA )

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Der OGH beurteilte nun die Frage, wie Skipisten zu sichern sind (Symbolbild).
Wien

Skifahrer starb: OGH verlangt Pistensicherung

Schutzmaßnahmen seien erforderlich, sagt das Höchstgericht, wenn ein Fahrfehler zu einem schweren Unfall führen kann.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.