Terror-Anklage: Morde, serienweise

PROZESS GEGEN MUTMASSLICHEN JIHADISTEN IN GRAZ
PROZESS GEGEN MUTMASSLICHEN JIHADISTEN IN GRAZ(c) APA/ERWIN SCHERIAU (ERWIN SCHERIAU)
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Beim IS-Terror-Prozess ab nächstem Montag müssen Geschworene erstmals über Mordserien in Syrien urteilen. Im Mittelpunkt steht der islamistische Prediger Mirsad Omerovic.

Graz/Wien. Wenn am Montag in Graz der frühere muslimische Religionslehrer Mirsad Omerovic vor Gericht steht, wird den Geschworenen vor allem die umfassende Anklage ins Auge stechen: Noch nie hatte ein Beschuldigter in Österreich Mord als terroristische Straftat im Zusammenhang mit der Terrormiliz IS (Islamischer Staat) zu verantworten. Es sind sogar ganze Mordserien, die dem 34-Jährigen vorgeworfen werden.

Dabei soll Omerovic (er ist serbischer Staatsbürger) nicht als unmittelbarer Täter sondern als Anstifter in Erscheinung getreten sein. Als ausführender Täter ist ein gewisser Mucharbek T. (28) angeklagt. Dieser, ein gelernter Tischler, stammt aus der Kaukasusrepublik Nordossetien und war mit seiner Familie Anfang der 2000er-Jahre, nach Ausbruch des Tschetschenien-Kriegs, nach Österreich geflohen. Beide Männer werden sich laut „Presse“-Informationen der Morde nicht schuldig bekennen.

Diese wurden gemäß der 89Seiten starken Anklageschrift zwischen Mitte Dezember 2013 und Ende Jänner 2014 in der syrischen Provinz Aleppo begangen. T. soll von Omerovic – Letzteren sieht die Anklage als „Vordenker der radikal islamistischen Szene in Österreich“ – eben zu den Bluttaten bestimmt worden sein. Die beiden hatten einander im Sommer 2011 in einem islamistischen Glaubensverein in Wien kennengelernt.

Vier Todeskommandos

T., laut Anklage von Omerovic angestachelt, soll als Kämpfer der IS-Untergruppe Jaish Al-Muhajirin-Wal-Ansar die nordsyrische Zivilbevölkerung terrorisiert haben. Viermal soll er zum Töten ausgerückt sein. So soll er gemeinsam mit anderen IS-Mitgliedern „eine nicht näher bekannte Anzahl von Männern und Frauen in einem Hochhaus erschossen“ haben (Zitat Anklage). Weiters sollen T. und andere „zumindest drei als Sklavinnen gefangen genommene Frauen erschossen“ haben. Zusätzlich soll die Gruppe „zumindest sieben der schiitischen Glaubensrichtung des Islam zugehörenden Männern mit Messern die Köpfe abgeschnitten“ haben. Zuletzt soll der Trupp „eine nicht näher bekannte Anzahl von Männern und Frauen einer am Stadtrand gelegenen Wohnsiedlung“ getötet haben, „indem sie den Männern mit Messern die Köpfe abschnitten und die Frauen mit Messern erstachen“.

Außerdem wird beiden Männern (nebst „terroristischer Vereinigung“) auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Angesichts der Mordvorwürfe droht dem Duo lebenslange Haft. Das Landesgericht Graz wird sich während des Prozesses in eine Hochsicherheitszone verwandeln.

Predigten in Wien und Graz

Warum überhaupt Graz? Omerovic lebte doch in einem Gemeindebau in Wien Donaustadt. Und predigte auch vielfach in Wien, innerhalb der Salafistenszene bekannt als Ebu Tejma. Die Antwort: Der gebürtige Serbe war gut vernetzt; er trat auch in Graz auf. Zum Beispiel im Glaubensverein Furkan. Und weil sich im November 2014 im Zuge einer in Wien, Graz und Linz durchgeführten Großrazzia die Verdachtsmomente gegen ihn erhärteten und es schon damals ein in Graz anhängiges Strafverfahren gab, wanderte der Prediger ebendort in U-Haft. Doch was sagt nun die Verteidigung zur Ausgangslage? Anwalt Jürgen Stephan Mertens, ansonsten eher in Wirtschaftstrafverfahren „zu Hause“, weist daraufhin, dass es „keinen einzigen Zeugen“ für die Mordvorwürfe gebe.

Im Gegenteil: Mertens will nun die Ladung diverser Zeugen beantragen, die zu Predigten des Angeklagten gekommen waren. Diese sollen bezeugen, dass Omerovic (er hat Religion an einer österreichisch-ägyptischen Privatschule in Wien unterrichtet) niemals aufgefordert habe, für den IS zu kämpfen.

Ferner müsse berücksichtigt werden, so der Anwalt, dass Omerovic nach einem Studium im arabischen Mekka zu einem islamischen Rechtsgelehrten ausgebildet sei. Seine Predigten seien dementsprechend detailliert gewesen und müssten stets als Ganzes beurteilt werden. Die Anklage picke einzelne Passagen heraus und deute diese als radikale Aufrufe.

Bleibt abzuwarten, wie ausführlich das Gericht den Prozess abhandelt. Beobachter rechnen damit, dass sich die Verhandlung monatelang dahinziehen wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.02.2016)

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