Afghane wegen judenfeindlicher Postings verurteilt

In this photo illustration, a Facebook logo on a computer screen is seen through a magnifying glass held by a woman in Bern
In this photo illustration, a Facebook logo on a computer screen is seen through a magnifying glass held by a woman in BernREUTERS
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Die Staatsanwaltschaft warf dem 23-Jährigen Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor. Er wollte "viele Likes" bekommen.

Ein 23-jähriger Afghane ist am Dienstag u.a. wegen Israel- bzw. judenfeindlicher Postings in Wels von einem
Schwurgericht zu einem Jahr bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe in 720 Euro verurteilt worden. Eine offene Bewährung wegen eines Drogendelikts wurde nicht widerrufen, allerdings die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Verstöße gegen das Verbotsgesetz vorgeworfen. Sie legte ihm zwei Postings auf seinem Facebook-Profil - eines vom Juli 2014, eines vom Juni 2015 - zur Last: Das erste zeigt ein Bild von Adolf Hitler und trägt den Schriftzug "ich könnte alle Juden töten aber ich habe einige am Leben gelassen um euch zu zeigen wieso ich sie getötet habe - Adolf HITLER". Das zweite zeigt einen Totenkopf mit zwei darunter gekreuzten Knochen und dem Schriftzug "Keep calm and fuck Israel".

Weil der Angeklagte zwei Postings in zeitlichem Abstand verfasst hatte, ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es keine Ausrutscher gewesen seien. Sie sieht Verstöße gegen das Verbotsgesetz.

Der Angeklagte, der gut Deutsch spricht, will die Bilder nur
hochgeladen haben, um "viele Likes" zu bekommen. Auf die Frage, wer Adolf Hitler sei, wich er Richter Johannes Huber immer wieder aus. Schließlich meinte er: "Ich kenne ihn nicht. Aber ich habe die Fotos im Internet gesehen" und diese hätten viele Likes erhalten, dieses Echo habe er sich auch erhofft. Für die Staatsanwaltschaft war die Begründung "eine reine Schutzbehauptung".

Anwalt: "Erziehung wurde vernachlässigt"

Der Verteidiger des 23-Jährigen wies auf die Geschichte seines Mandanten hin: Er kam als 16-Jähriger alleine nach Österreich und hat mittlerweile Asylstatus. Seine Mutter sei nach wie vor auf der Flucht. "Die Erziehung wurde vernachlässigt." Der Bewährungshelfer des bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen jungen Mannes
sagte, er habe ihm bereits angeboten, in seiner Begleitung nach Mauthausen zu fahren. Bisher habe sich das aber noch nicht ergeben.

Neben den beiden Postings war noch ein Pfefferspray Gegenstand des Verfahrens. Es wurde bei einer Hausdurchsuchung bei dem Afghanen gefunden. Da gegen den Mann ein Waffenverbot besteht, wurde er wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Von einem ebenfalls angeklagten Drogendelikt wurde er freigesprochen.

Eines der beiden Postings ("ich könnte alle Juden töten...") war bereits Gegenstand von mehreren Strafverfahren. Unter anderem hatte ein Welser Friseur, ein gebürtiger Türke, im Herbst zwei Jahre bedingt
dafür ausgefasst. Die Staatsanwaltschaft Linz hatte das Verfahren zunächst eingestellt, die Oberstaatsanwaltschaft dann aber die Fortführung veranlasst.

(APA)

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