Kärnten gibt 20.000 Vögel zum Abschuss frei

Krähe
KräheAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die Landesregierung verkürzt die Schonzeit, weil der Bestand von Krähen und anderen Vögeln stark gewachsen ist.

Rund 20.000 Krähen, Raben, Eichelhäher und Elstern dürfen in Kärnten abgeschossen werden. Die Kärntner Landesregierung hat am Dienstag eine Verordnung beschlossen, mit der die Schonzeit verkürzt wird. Gejagt werden darf ab Juli bis zum darauffolgenden März.

Der Bestand dieser Vogelarten, vor allem der Krähen, ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, Landwirte klagen über große Schäden. Jeder Abschuss muss gemeldet werden, die Jägerschaft wird auch überprüfen, ob die Bejagung wirkt und die Schäden tatsächlich geringer werden. Von März bis Juli herrscht aber weiterhin Schonzeit, damit die Vögel ihren Nachwuchs großziehen können. Die Verordnung schützt die Vögel so lange, bis die Jungvögel flügge sind. In die Brutzeit einzugreifen, ist nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie verboten.

Die Anzahl der Tiere, die "vergrämt", gefangen oder abgeschossen werden dürfen, ist für die einzelnen Jagdbezirke genau festgelegt. In Summe dürfen maximal 7304 Aaskrähen, 10966 Eichelhäher und 3386 Elstern erlegt werden.

(APA/red)

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